Außer Spesen nichts gewesen

HILLESHEIM. Doppelter Erfolg für die Stadt: Zum einen hat sie nun auch formal den Zuschlag für das Hotel Augustiner-Kloster erhalten, für das sie beim fünften Zwangsversteigerungstermin eine halbe Million Euro geboten hatte (der TV berichtete), zum anderen hat sie den Rechtsstreit mit einer Beraterin gewonnen und muss kein Honorar zahlen. Eine Berufung ist aber noch möglich.

Die Stadt Hillesheim hat vor dem Trierer Landgericht den Prozess gegen Gisela Hank-Haase, Geschäftsführerin der Wiesbadener Firma ghh consult, gewonnen. Die Tochter des ehemaligen Hillesheimer Stadtbürgermeisters zog vor Gericht, weil sie im Auftrag der Stadt fünf potenzielle Pächter für das Augustiner-Kloster gefunden, aber dafür kein Honorar erhalten hatte. Die Stadt zahlte die geforderten 23 575 Euro nicht, weil ihrer Meinung nach der Vertrag erst mit Abschluss eines Pachtvertrags erfüllt gewesen wäre. Laut Urteil sei "nicht davon auszugehen, dass der Abschluss eines Pachtvertrags die Voraussetzung für die Zahlung des Honorars gewesen ist". Ob die Akte 4O139/05 geschlossen werden kann, steht nicht fest. Hank-Haase hat einen Monat Zeit, Berufung einzulegen. Sie sagt: "Das Urteil steht auf tönernen Füßen. Ein unterschriebener Pachtvertrag war nicht Bestandteil meines Beratervertrags, sondern die Präsentation von Interessenten." Am 26. April 2004 habe sie der Stadt fünf Interessenten präsentiert, von denen jeder 80 000 Euro Mindest-Jahrespacht angeboten habe. Stadtbürgermeister Matthias Stein (CDU) sagt: "Sie (Hank-Haase, Anmerkung der Redaktion) hat nur verbrannte Erde hinterlassen. Bei keinem hat die Bonität gestimmt."Die Interessenten lediglich eingesammelt

Hank-Haase, seit 24 Jahren Unternehmensberaterin für Tourismus, Hotellerie, Messe- und Kongressmärkte, hält dagegen: "Drei der damals vorgeschlagenen Pächter betreiben heute renommierte Häuser, und das ist dem Stadtrat auch bekannt." Rechtsanwalt Christoph Bröhl, Verteidiger der Stadt, sagt: "Von 80 000 Euro Mindest-Jahrespacht war nie die Rede, zudem waren die Interessenten der Stadt schon vorher teilweise bekannt. Sie (Hank-Haase) hat sie lediglich eingesammelt." Ein weiterer Knackpunkt im Rechtsstreit waren die erheblichen Baumängel am seit mehr als vier Jahren leer stehenden Gebäude. Bröhl wirft der Gegenpartei vor, sich diesbezüglich vorab nicht schlau gemacht zu haben. Dieser Meinung schloss sich das Gericht an. "Da die Klägerin dieser Verpflichtung (sich ein Bild vom Zustand des Hotels zu machen, Anmerkung der Redaktion) nicht nachgekommen ist, kann sie von der beklagten Stadt kein Honorar verlangen, wenn sich das Anwesen als nicht verpachtbar herausstellt", heißt es im Urteil.Besser Erinnerungslücken als Falschaussagen

Die Unternehmensberaterin hält dagegen. "Nur auf ein konzessionsfähiges Haus kann man Angebote abgeben. Ich habe immer unterstellt, dass die Stadt dieses vorhält und dafür gegebenenfalls die Mängel behebt. Alles andere ist unseriös." Um ihre Behauptungen zu beweisen, hat die Klägerin unter anderem Altbürgermeister Alfred Pitzen, Stadtbürgermeister Stein und Büroleiter Bernd Kloep in den Zeugenstand geholt. Sie sagt: "Dass keiner der Zeugen sich konkret erinnern konnte, beweist einen Rest Anstand. Besser sich nicht erinnern, als eine Falschaussage machen." Nach jetzigem Stand muss die Stadt der Beraterin lediglich die Fahrtkosten und Spesen von 375 Euro bezahlen. Hank-Haase bereut, "den Auftrag angenommen zu haben". Dabei habe sie der Stadt im November 2003 kostenlos, in Anerkennung ihres Geburtsorts, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Hotel erstellt. "Die kostet üblicherweise bis zu 20 000 Euro." Derweil ist die Stadt nun auch formal Eigentümerin des Hauses, denn Rechtspfleger Helmut Hahn vom Amtsgericht Daun hat den Zuschlag erteilt. Bis Ende dieser Woche soll die Stadt Hillesheim die schriftliche Mitteilung erhalten. Ab diesem Zeitpunkt besteht zwei Wochen lang Beschwerdemöglichkeit. Beim fünften Zwangsversteigerungstermin des Komplexes vor zwei Wochen hatte Verfahrensleiter Hahn noch kein Urteil gefällt, weil das Gebot der Stadt (500 000 Euro) weit unter dem mit 2,45 Millionen Euro bezifferten Verkehrswert lag. Daher musste laut Gesetz erst der bisherige Eigentümer (Hans Müller) gehört werden. "Schließlich ist das ein schwer wiegender Eingriff ins Eigentum. Da ich aber auf mein Schreiben keine Antwort erhalten habe, habe ich nun den Zuschlag erteilt."

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