Bargeld fürs "Auge"

DAUN. (vog) Ein gefälschtes Tüv-Gutachten hat einem 32-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Daun viel Ärger eingebracht. Sein LKW ist mittlerweile verschrottet – und der Besitzer steht vorm Amtsgericht Daun.

Der 32-jährige Schausteller zeigte sich vor Richter Hans Schrot und Staatsanwalt Peter Holzknecht reumütig. Von einem Mittelsmann, der "Auge" genannt würde, habe er den LKW Tüv-prüfen lassen. "Ich weiß seinen richtigen Namen nicht. Der stand auf einmal auf dem Hof, weil sich in der Szene herumgesprochen hatte, dass ich den LKW über den Tüv bringen wollte", berichtete der dreifache Vater, der mittlerweile von Hartz-IV-Bezügen lebt. Die 175 Euro habe er "Auge" bar auf die Hand ausgezahlt. Der habe den Lkw drei Stunden lang mitgenommen und dann mit Tüv-Gutachten zurück gebracht. Zusätzlicher Bonus: Das Gesamtgewicht des Lkw wurde von 4350 Kilogramm auf 3500 abgestuft, so dass er sich auch den Einbau eines EG-Kontrollgerätes sparen konnte. Richter Schrot schüttelte den Kopf: "Ihnen hätte doch auffallen müssen, dass für so eine Schrottlaube kein Tüv-Stempel zu kriegen ist. Der LKW verlor ja schon im Stand Öl, aber laut Bericht fehlte nur ein Unterlegkeil." Der Angeklagte, der ohne Verteidiger zur Verhandlung kam, zuckte mit den die Schultern: "Ich hab das Gutachten gar nicht gelesen, sondern es direkt beiseite gelegt. Ich war nur froh, dass ich endlich mit dem Lkw arbeiten konnte." Dabei war das Gutachten absolut stümperhaft getürkt. Das Briefpapier war offensichtlich mit dem Tüv-Rheinland-Logo kopiert, der Stempel ebenso gefälscht wie die Prüfnummer. Bei einer Verkehrskontrolle in Rengen im Dezember 2004 flog alles auf. Die Juristen warfen sich viel sagende Blicke zu, bevor Schrot den Registerauszug des 32-Jährigen vorlas. Der Schausteller ist nämlich kein Unbekannter: Im März 2005 wurde er vorm Amtsgericht Wittlich wegen Diebstahls und Hehlerei und im Juli 2005 vor dem Dauner Amtsgericht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Bewährungsstrafe endet erst im März 2008. Da die Sache mit dem getürkten Gutachten laut Gesetz mit dem Wittlicher Urteil "verrechnet" werden kann, ließ Richter Schrot Milde walten. Auch Staatsanwalt Holzknecht stimmte der Einstellung des Verfahrens zu. Schrot gab dem Angeklagten allerdings noch mit auf den Weg: "Passen sie künftig höllisch auf bei allem, was mit Autos zu tun hat. Ich hoffe, dass wir uns hier nicht mehr sehen."

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