Bewährungsstrafe im Kinderporno-Prozess

Zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße von 1500 Euro ist ein 50-Jähriger wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Daun. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 50 Jahre alten Angeklagten vorgeworfen, sich vom 8. Mai 2006 bis 28. November 2007 Filme und Fotos beschafft zu haben, die "kinderpornografisches Geschehen wirklichkeitsnah" wiedergäben. Zu Prozessbeginn im Januar hatte der Mann bestritten, "gezielt im Internet nach Kinderpornos gesucht zu haben". Vielmehr habe er Porno-Pakete runtergeladen und "wenn da was mit Kindern dabei war", es sofort gelöscht.

Auch am zweiten Verhandlungstag im Februar konnten ihm die Straftaten nicht nachgewiesen werden. Allerdings fanden die Ermittler auf seinem Computer mehr als 520 Bilder und Videos, die er von Internetseiten runtergeladen hatte (der TV berichtete). 19 Bilder und 16 Videos sind darunter, die auf dem Index stehen. Sie zeigen laut Staatsanwaltschaft wirklichkeitsnah, wie Kinder von Erwachsenen gezwungen werden, sexuelle Handlungen vorzunehmen.

Der 50-jährige Mediengestalter erklärte während des dritten Prozesstags am Mittwoch: "Ich habe quasi immer Sammelbestellungen gemacht. Und wenn mal was über Kinder dabei war, habe ich es sofort gelöscht. Daran war und bin ich nicht interessiert."

In den zwei vorherigen Verhandlungen hatte er den Prozess immer wieder hinauszögern können, weil er mit computertechnischen Fähigkeiten aufwarten konnte. Am Mittwoch brachte ein Computerexperte des Trierer Polizeipräsidiums Klarheit in die Beweisaufnahme. Danach hat der Angeklagte selbst die Kinderpornos abgespeichert. Er hatte vorher immer behauptet, sie seien bereits auf den gebraucht gekauften Festplatten gewesen.

Das Gericht machte ihm das Ausmaß der Tat deutlich. Vorsitzender Richter Hans Schrot: "Eine Freiheitsstrafe ist erforderlich, um das Schwergewicht der Taten zu verdeutlichen. Solange derartige Dateien runtergeladen werden, werden Kinder dafür missbraucht."

Die Freiheitsstrafe von acht Monaten wird auf Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Angeklagte 1500 Euro Geldbuße an eine Organisation zahlen, die sich um missbrauchte Kinder kümmert. Das Urteil ist rechtskräftig.

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