Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Dauner Vergewaltiger

Trier · Das Urteil des Landgerichts Trier gegen einen 53-jährigen Dauner, der seine 19-jährige Stieftochter bei einer Auslandsreise vergewaltigt hatte, ist vom Bundesgerichtshof bestätigt worden.

Das Trierer Landgericht hatte den Mann im Oktober 2013 wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Mann war in die Revision gegangen. Wie das Trierer Landgericht am Dienstag mitteilte, hat der 3. Strafsenat des BGH die Revision als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Der Mann war mit seiner damals 19-jährigen Stieftochter im März 2013 nach Paris gefahren, um dort einen
Kurzurlaub zu verbringen. Dabei hatte er sie vergewaltigt und ihr ins Gesicht geschlagen.

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