Tourismus Terra Vulcania braucht einen neuen Namen

Mayen · Das Vulkanmuseum in Mayen ist von einer französischen Region abgemahnt worden.

Was haben der Technikriese Apple, die Kaffeekette Starbucks, Sängerin Kylie Minogue und Ex-Torhüter Oliver Kahn gemeinsam? Sie alle waren bereits in Streitigkeiten um ihre Namensrechte verwickelt. Das gibt es jetzt auch in Mayen: Das Vulkanparkmuseum Terra Vulcania darf nicht mehr Terra Vulcania heißen, es muss umbenannt werden.

Die Vulkanpark GmbH, der das Museum angehört, wurde von der französischen Region Auvergne-Rhône-Alpes abgemahnt, uneingeschränkt auf die Marke „Terra Vulcania“ zu verzichten. Ein entsprechendes Schreiben erhielt die Geschäftsführung des Vulkanparks von einer Münchner Patent- und Rechtsanwaltsfirma Ende vergangenen Jahres. Demnach hat die französische Region die Rechte an der europäischen Marke Vulcania legal erworben und fürchtet nun eine Verwechslungsgefahr.

Für das Vulkanpark-Informationszentrum bedeutet das zweierlei: Zum einen braucht es einen neuen Namen, zum anderen muss die Bezeichnung Terra Vulcania innerhalb einer festgesetzten Frist von sämtlichen Werbemitteln, Hinweis- und Verkehrsschildern verschwinden. Die Frist endet am 7. Juni 2019.

„Die Namensgebung der Einrichtung geht auf die Jahre 2003/ 2004 zurück“, erklärt Jörg Busch, Geschäftsführer der Vulkanpark GmbH. Im Mai 2011 stimmte der Ausschuss für Kultur und Tourismus für den Namen Terra Vulcania. Schon damals wurden alle Beteiligten darauf hingewiesen, dass es in Frankreich ein Informationszentrum mit der Bezeichnung „Vulcania – europäisches Vulkanzentrum“ gibt.

2013 beauftragte die Vulkanpark GmbH eine Rechtsanwaltskanzlei in Köln, um zu überprüfen, ob der Name Terra Vulcania rechtlich geschützt werden kann. Die Kanzlei stellte daraufhin fest: Die Marke kann nicht geschützt werden.

Daraufhin wurde diese Angelegenheit nicht weiterverfolgt. Auch eine Namensänderung stand nicht zur Debatte: „Die Einschätzung der Kölner Kanzlei war nachvollziehbar und gab keinen Anlass, sich für einen anderen Namen zu entscheiden“, erklärt Busch. „Dass sich diese Einschätzung als nicht haltbar erwies, war überraschend.“ In Deutschland gilt eine Marke als geschützt, wenn sie im Deutschen Marken- und Patentamt angemeldet und im Register eingetragen wurde. Das Register ist öffentlich zugänglich, alle bereits geschützten Marken können dort eingesehen werden. Ein Blick in die Datenbank zeigt: Die Region Auvergne-Rhône-Alpes meldete ihre Marke bereits 1997 an, 1999 wurde sie offiziell eingetragen. Bei dem französischen „Vulcania“ handelt es sich zudem um eine Marke der Europäischen Union – sie ist also europaweit geschützt. Die Region Auvergne-Rhône-Alpes liegt im Südosten Frankreichs. In der Auvergne liegt das Zentralmassiv – eine Bergkette mit vulkanischem Ursprung. Die Region wird auch als „Land der Vulkane“ bezeichnet.

Im Mai vergangenen Jahres meldete die Vulkanpark GmbH mehrere Wortmarken der Vulkanparkstationen, darunter auch Terra Vulcania, beim Deutschen Patent- und Markenamt an.

Die Bezeichnung wurde am 26. Juli in das Markenregister eingetragen, wenige Monate später erfolgte die Abmahnung – am 28. November wurde Terra Vulcania wieder aus dem Register gelöscht. Auch auf andere Forderungen der Franzosen gingen die Verantwortlichen des Vulkanparks ein und gaben auch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab.

Einen neuen Namen soll nun ein Ausschuss finden. Bis dahin wird das Museum „Erlebniszentrum Grubenfeld“ genannt. „Wir meinen, dass der Name für die Vermarktung und auch für die Bekanntheit der Ausstellung, die im Wesentlichen aus einer hohen Empfehlungsrate resultiert, eine untergeordnete Rolle spielt“, erklärt Jörg Busch.

Den Verantwortlichen bleiben nun noch ein paar Monate, um den Namen Terra Vulcania von jeglichen Werbemitteln und Schildern zu entfernen. Der Landesbetrieb Mobilität, die Tourist-Info und andere sollen dabei helfen.

Welche Kosten dadurch auf die Vulkanpark GmbH zukommen, ist laut Geschäftsführung noch nicht absehbar: „Die meisten unserer Werbemittel werden jeweils für ein Kalenderjahr hergestellt“, berichtet Busch. „Für 2019 wurde aber noch nicht produziert, daher sollten uns die finanziellen Auswirkungen nicht vor unlösbare Probleme stellen.“

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