Der tiefe Fall eines einst angesehenen Mannes

Cochem · Er soll 36 000 Euro veruntreut haben: Ein ehemaliger Bediensteter des Kreiswasserwerks ist deshalb vom Amtsgericht Cochem verurteilt worden. Der 52-Jährige verlor mit einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Betrugs durch Unterlassung auch die Bewährung, zu der er Ende 2010 bereits verurteilt worden war. Gegen das Urteil ist Berufung zugelassen.

Cochem. Im Dezember 2010 war ein ehemaliger Bediensteter des Kreiswasserwerks wegen Veruntreuung von rund 36 000 Euro zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Diese Straftat kostete ihn damals den Beamtenstatus. Jetzt wurde der 52-Jährige erneut vom Amtsgericht Cochem verurteilt und verlor mit einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Betrugs durch Unterlassung auch die Bewährung. Gegen das Urteil ist Berufung zugelassen.
Amtsrichter Wilfried Johann beschrieb den sozialen Abstieg des Angeklagten als "tiefen Fall". Der Mann hat nach eigenen Angaben Schulden in sechsstelliger Höhe, sein Haus steht kurz vor der Versteigerung. Das sei menschlich bedauerlich, sagte Johann: "Die Strafe musste jedoch ausgesprochen werden." Der Angeklagte habe dem Sozialsystem und dem Steuerzahler geschadet, indem er während des Leistungsbezugs durch das Jobcenter Einkünfte von mehreren Tausend Euro nicht anzeigt hat.
Finanzielle Sorgen hatten den Angeklagten während seiner Dienstzeit beim Kreiswasserwerk zum Betrug getrieben. Seine Geldnöte nach dem Rauswurf aus der Verwaltung ließ er sich von diversen Bekannten durch "Darlehen" lindern. Diese Einkünfte, Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten im Internetbereich und eine Steuerrückzahlung von rund 4000 Euro verschwieg er dem Jobcenter, bis dieses dem "Aufstocker" durch eine anonyme Anzeige auf die Schliche kam.
Vor dem Amtsgericht gab der ehemalige Beamte sich ahnungslos: "Wahrscheinlich habe ich auf einem Antrag ein Kreuzchen an der falschen Stelle gemacht."
Im Übrigen habe das Jobcenter gewusst, dass er sich selbstständig machen wollte. Die Einnahmen seien Darlehen von Freunden, um ihn beim Aufbau der Selbstständigkeit zu unterstützen. Einer der privaten Kreditgeber bestätigte diese Aussage, konnte aber keine schriftlichen Verträge vorlegen.
Der Pflichtverteidiger führte dazu eine Entscheidung des Bundessozialgerichts an, wonach rückzahlungspflichtige Darlehen nicht grundsätzlich angerechnet werden müssten. Er bat das Gericht um Nachsicht für den nach seiner Ansicht "unbewussten Fehler" seines Mandanten. Mit dem Verlust des Beamtenstatus und den Folgen sei er gestraft genug.
Amtsrichter Johann folgte jedoch der Argumentation der Staatsanwaltschaft und der Zeugenaussage der zuständigen Mitarbeiterin des Jobcenters: "Alle Einkünfte aus Arbeit, Schenkungen und Darlehen müssen auch bei Abzahlung von Schulden angegeben werden." Der Angeklagte könne ja nicht einmal belegen, wie er die Darlehen tilgen wolle, wenngleich er 1300 Euro bereits zurückgezahlt hat. BM

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