Gesundheitswesen Ministerpräsidentin Dreyer bringt finanzielle Hilfe ins Spiel

Mainz · Die bevorstehende Schließung der Geburtshilfe in Daun ist zwar in der Art und Weise ungewöhnlich, doch alles andere als ein seltenes Phänomen im ländlichen Raum. Seit 2008 wurden bereits 18 Geburtsstationen vom Träger geschlossen: zum Beispiel in Gerolstein, Prüm, Adenau oder Traben-Trarbach.

Nur wenige Tage nach dem verkündeten Aus in Daun kam die Botschaft, dass die Geburtshilfe in Germersheim zum Jahresende ihre Arbeit einstellt, da die Hebammen geschlossen gekündigt haben.

Die Ministerpräsidentin Maly Dreyer und die Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (beide SPD) erläutern auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds, wie sie Kliniken im ländlichen Raum unterstützen wollen.

Ihre Grundaussage: „Die wohnortnahe medizinische und pflegerische Versorgung ist uns ein zentrales Anliegen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen den gleichen Zugang zu einer guten Versorgung haben, egal ob sie in einer Stadt oder in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz leben.“ Eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung mit Krankenhausleistungen werde durch ein differenziertes, mehrstufiges System mit vielen Grundversorgungs-, mehreren Schwerpunkt-, einigen Fachkrankenhäusern und in den Oberzentren mit Maximalversorgern wohnortnah „entsprechend der Inanspruchnahme durch die Bevölkerung“ sichergestellt.

Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler verweisen auf den sogenannten Sicherstellungszuschlag, um in strukturschwachen Regionen ein stationäres Versorgungsangebot aufrecht zu erhalten. „Krankenhäuser, die sich zwar aufgrund eines geringen Versorgungsbedarfs nicht kostendeckend (...) finanzieren können, aber dennoch für eine flächendeckende Basisversorgung unverzichtbar sind, können eine zusätzliche Vergütung erhalten.“

Auch für die Geburtshilfe könne dieser Sicherstellungszuschlag beantragt und einem Krankenhaus geholfen werden, wenn es wegen der Geburtshilfe in eine Defizitsituation gerate.

Im neuen Pflegepersonalstärkungsgesetz, das Anfang 2019 in Kraft tritt, seien bundesweit darüber hinaus 50 Millionen Euro pauschal an Hilfe vorgesehen.

„Jedes Krankenhaus, kann mit einem Betrag von 400 000 Euro pro Jahr rechnen. Damit sollen die Krankenhäuser gestärkt werden, die die Versorgung in Allein- oder Randlagen aufrechterhalten.“

Für die Landesregierung sei es darüber hinaus „grundsätzlich vorstellbar, dass das Krankenhausfinanzierungssystem über den reinen Leistungsbezug hinaus mehr auf andere Finanzierungselemente umgestellt wird“. Im Bereich der Geburtshilfe habe Rheinland-Pfalz im September eine Entschließung der Länder unterstützt, die zu einer nachhaltig spürbaren Entlastung und Sicherstellung der Versorgung in der Geburtshilfe führen soll.

Geändert werden soll die Refinanzierung der Hebammen der Krankenhäuser. „Diese Personalkosten sollten aus dem Kostenblock der Fallpauschalen ausgegliedert und vergleichbar mit der Pflege im Krankenhaus behandelt werden.“

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