Justiz „Blinde Jagdlust“

Daun · Er hat zwei Pferde statt Wildschweine erschossen: Deshalb hat das Amtsgericht Daun einen Mann aus Köln zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein recht kurioser Fall ist am Amtsgericht Daun verhandelt worden. Die Vorgeschichte: Im Oktober 2017 machte sich ein Jäger aus Köln zur Jagd bei Katzwinkel (Verbandsgemeinde Kelberg) auf. Etwa eine Stunde vor Sonnenaufgang sieht er auf einer Koppel angeblich zwei Wildschweine und schießt aus einer Entfernung von etwa 110 bis 120 Metern. Als er sich den Tieren nähert, stellt er fest, dass er anstelle der Wildschweine zwei Pferde getötet hatte. Er selbst meldete sich bei der Polizei und hatte sich lange vor der Gerichtsverhandlung bei der Eigentümerin entschuldigt und ihr eine Entschädigung bezahlt.

Aber die Staatsanwaltschaft kannte kein Pardon und brachte ihn vor Gericht. „Grundlose Tötung eines Wirbeltiers, tateinheitlich mit Sachbeschädigung in zwei tatmehrheitlichen Fällen“ lautete der genaue Wortlaut der Anklage. Zu Deutsch: Tiere gelten dem Gesetz nach als Sache, daher Sachbeschädigung. Gleichzeitig hat der Jäger gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und das in zwei Fällen, weil er zwei Tiere getötet hatte.

Er sei erschüttert gewesen, als er realisierte, dass er zwei Pferde erschossen hatte, sagte der Mann bei der Verhandlung. „Es hat ihm ehrlich leid getan“, erkannte auch Richterin Julia Schmitz-Garde. Allerdings blieb die Frage: Wie kann man Pferde mit Wildschweinen verwechseln? Alleine die Größe mache ja schon den Unterschied aus. Die getöteten Pferde hatten ein Stockmaß von etwa 1,58 und 1,65 Metern, Wildscheine sind im Allgemeinen nur 70 oder 80 Zentimeter groß. Er habe genügend Sicht gehabt, erklärte der Jäger, er könne sich einfach nicht erklären, wie das geschehen konnte. „Er muss aus blinder Jagdlust losgeschossen haben“, vermutet Julia Schmitz-Garde. Die Pferde könnten gelegen haben, glaubt die Eigentümerin. Dies passe aber nicht zu der Stelle, an der die Pferde getroffen wurden: „Genau ins Herz, die Tiere waren direkt tot“, sagt die Richterin, „es kann nur so gewesen sein, dass er kein freies Sichtfeld hatte, und nicht hätte schießen dürfen. Es hätten auch Personen dort stehen können“.

Demzufolge erklärte sie den heute 58-Jährigen für schuldig. Zwar sei er strafrechtlich nicht vorbelastet, habe den Schaden wieder gut gemacht und es ehrlich bereut. Aber da er sogar zwei Mal bei schlechter Sicht abgedrückt habe, müsse er nun 100 Tagessätze zu je 100 Euro an die Staatskasse zahlen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Bis Mittwoch hat der Jäger noch Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.

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