Geldstrafe für Angeklagten

Ein 46-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Daun ist am Mittwoch vorm Dauner Amtsgericht wegen des Besitzes von Kinderpornos zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Daun. (vog) Der 46-Jährige, der am Mittwoch vor dem Dauner Amtsgericht stand, war bereits im Juni 2006 wegen des Besitzes von Kinderpornos aufgefallen. Bei routinemäßigen Kontrollen der Polizei auf einschlägigen Internetseiten war der ledige Kraftfahrer ermittelt worden. Die Polizei entdeckte bei einer Hausdurchsuchung zehn auf Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

Staatsanwalt Christian Schmidt erläuterte zu Prozessbeginn: "In den Aufnahmen werden sexuelle Handlungen von Kindern unter 14 Jahren untereinander oder mit Erwachsenen realitätsnah dargestellt."

Doch damit nicht genug. Bei einer Hausdurchsuchung im März 2008 fanden die Beamten wieder Kinderpornos. Sie beschlagnahmten bei dem mittlerweile arbeitslosen Mann drei Computer und fünf Handys.

Bei der gestrigen Verhandlung legte der mehrfach vorbestrafte 46-Jährige sofort ein umfassendes Geständnis ab, was dazu führte, dass der Prozess bereits nach 20 Minuten zu Ende war. Die Anklage sei "vollkommen zutreffend". Allerdings stutzten die Zuschauer im Gerichtssaal, als Richter Hans Schrot das Vorstrafenregister des Angeklagten verlas. Bereits als Jugendlicher saß der gebürtige Trierer mehrmals wegen räuberischer Erpressung und schweren Diebstahls im Gefängnis. Zuletzt wurde er vor 20 Jahren wegen versuchter Vergewaltigung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Haftstrafe (mit anschließender Führungsaufsicht) verurteilt.

Im Plädoyer stellte Staatsanwalt Schmidt das Geständnis und die bereits lange zurückliegenden Vorstrafen den neuen Straftaten gegenüber. Er meinte: "Beim genauen Abwägen ist eine Geldstrafe noch zu vertreten."

Der Richter sah das ähnlich, warnte aber den Angeklagten: "Derartige kinderpornografischen Aufnahmen entstehen nur durch den Missbrauch von Kindern." Da der Angeklagte die Vorwarnung durch die erste Hausdurchsuchung ignoriert habe, solle er das Urteil ernst nehmen. Das Urteil über 900 Euro Geldstrafe ist rechtskräftig.

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