Geldstrafen für Raben-Eltern, Vertagung im Prügel-Prozess

Daun · Zu einer Geldstrafe ist ein mittlerweile getrenntes Ehepaar aus dem Kreis verurteilt worden, das seine drei kleinen Kinder in seiner verdreckten und zugemüllten Wohnung zeitweise sich selbst überlassen und nur unzureichend verpflegt hat.

(mh) Das Sorgerecht wurden den Eltern bereits entzogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In einem ebenfalls am Montag vor dem Amtsgericht in Daun verhandelten Fall von Kindesmissbrauch wurde noch kein Urteil gesprochen. Die Anklage wirft einem (mittlerweile ebenfalls getrennten) Ehepaar vor, seine vier kleinen Jungs im Alter von heute vier bis sieben Jahren von Sommer 2006 bis Anfang März 2009 körperlich misshandelt zu haben.

Dem Mann wird zur Last gelegt, in 45 Fällen seine Kinder geschlagen zu haben – und zwar mit der Hand und mit einem Stock. Auch die Mutter soll in mindestens drei Fällen auf ihre Kinder eingeschlagen haben. Richter Hans Schrot vertagte die Verhandlung, weil noch mindestens eine weitere Zeugin gehört werden soll. Für den Fall, dass das auch keine Aufhellung bringt, schloss er auch nicht aus, dass eines oder zwei Kinder in den Zeugenstand gerufen werden.

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