Kirmesschläger erhält letzte Chance

Daun · Das Amtsgericht Daun hat einen 30-jährigen vorbestraften Kirmesschläger von der Oberen Kyll wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu acht Monaten Freiheitsstrafe und 2000 Euro Geldbuße verurteilt. Entgegen dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft gewährte das Gericht Bewährung.

Richter Hans Schrot ließ Milde walten: Er verurteilte einen 30-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Obere Kyll, der Ende Juni 2013 auf der Kirmes in Hillesheim einen Mann mit einem Kopfstoß und einen anderen mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt und verletzt hatte, zu acht Monaten Freiheitsstrafe - ausgesetzt auf vier Jahren zur Bewährung. Zudem muss er dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hillesheim, zu der eines der Opfer zählte, 2000 Euro Geldbuße zahlen. Und er riet dem Angeklagten: "Gehen Sie zwingend Ihr Alkoholproblem an - und zwar mit professioneller Hilfe. Sonst wird alles nur noch schlimmer." Der Verurteilte, der zuvor um Fassung rang, als die Staatsanwältin acht Monate ohne Bewährung gefordert hatte, nickte beim Vorschlag des Richters und akzeptierte das Urteil: "Ist okay so!" Denn er hatte bereits um seinen Job bei einer Leiharbeitsfirma gebangt, den er erst seit einem Monat hat. Der Führerschein ist dem Mann, der bereits mehrfach vorbestraft ist und noch unter Bewährung steht, auch schon entzogen worden.
"Der Job könnte auf den Angeklagten stabilisierend wirken, nur deshalb gibt es nochmals Bewährung", erklärte Schrot. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, da die Staatsanwältin noch offen ließ, ob sie in Berufung gehen wird.

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