Landrat hält Ergebnis der Prüfung inhaltlich für falsch
Daun/Gerolstein · Die rechtliche Bewertung der Sparkassenaufsicht, über Vertragsverlängerungen von Vorstandsmitgliedern habe nur der Verwaltungsrat und nicht der Kreistag zu entscheiden, ist für die Fraktionen und Landrat Heinz Onnertz keine Überraschung. Für den Landrat ist diese Auffassung zwar "gesetzeskonform, aber inhaltlich dennoch falsch".
Daun/Gerolstein. Wochen haben der Landrat, die Kreistagsfraktionen und der Verwaltungsrat auf die abschließende rechtliche Bewertung der Sparkassenaufsicht gewartet, wer letztlich über die Vertragsverlängerung von Sparkassenvorständen zu entscheiden hat. Jetzt ist sie da. Das Fazit der Aufsicht lautet, "dass ausschließlich der Verwaltungsrat für Beschlüsse über die Dienstverhältnisse mit Vorstandsmitgliedern zuständig ist". Im Detail heißt es: "Gemäß Paragraf 8, Absatz 2, Nummer 2, Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz beschließt der Verwaltungsrat über den Dienstvertrag der Vorstandsmitglieder." Weiter wird darauf verwiesen, dass bereits 1999 "die Zustimmungspflicht der Trägervertretung (der Kreistag, Anmerkung der Redaktion) zur Vertragsverlängerung von Vorstandsverträgen gestrichen" wurde.
Zudem betont die Aufsicht die starke Stellung des Verwaltungsrats. So auch bei der Erstbestellung von Sparkassenvorständen. Die nimmt zwar der Kreistag vor. Er darf dies aber nur auf Vorschlag des Verwaltungsrats tun. Demnach obliegt die Auswahl geeigneter Bewerber dem Verwaltungsrat.
Das heißt nach Auffassung der Aufsicht, dass der Kreistag "ohne einen Vorschlag des Verwaltungsrates keine Vorstandsbestellung vornehmen kann". Die Absicht, die hinter der "besonders starken Stellung des Verwaltungsrates steht, ist, den Einfluss der Politik auf die Sparkasse zu begrenzen".
Landrat Heinz Onnertz, der die Aufsicht und den Sparkassenverband exakt in dieser Frage angeschrieben und um abschließende rechtliche Bewertung gebeten hatte, sieht die Antwort nicht als Niederlage an.
Er sagt: "Die Auffassung ist entsprechend der aktuellen Rechtslage gesetzeskonform und war so zu erwarten. Ich halte das Ergebnis dennoch für falsch. Denn wenn der Kreistag als Träger der Sparkasse die Erstbestellung eines Vorstandsmitglieds vornimmt, sollte er auch über dessen Vertragsverlängerung entscheiden."
Auch in der strittigen Frage, ob der Kreistag kurz vor Weihnachten überhaupt hätte tagen dürfen, um über die Nichtweiterbeschäftigung von Bankdirektor Dieter Grau zu sprechen, hat sich an Onnertz\' Einschätzung nichts geändert. Er sagt: "Natürlich dürfen wir im Kreistag über die Sparkasse reden. Ich sage sogar, wir müssen das tun. Schließlich ist der Kreis der Träger der Sparkasse." Es sei ja nicht darum gegangen, zu entscheiden, dass Dieter Grau im Amt bleiben solle, sondern darum, den Verwaltungsrat zu bitten, sich mit der Sache nochmals zu befassen, sagt Heinz Onnertz, der sich auch einen Seitenhieb nicht verkneifen kann: "Beim Thema Abstufung von Kreisstraßen wurde ich von BUV und CDU kritisiert, dass ich den Kreistag nicht einbezogen habe. Bei der KSK werde ich von den gleichen Leuten kritisiert, dass ich den Kreistag einbezogen habe. Das ist schon irgendwie komisch."
Die Aufsicht wollte dem TV weiter nichts zu den Vorgängen bei der KSK Vulkaneifel sagen - auch nicht zur Frage, was ihrer Meinung passieren müsse, damit die KSK wieder in ein ruhiges Fahrwasser gelangt.Meinung
Merkwürdiges Rechtsverständnis
Die Frage, wer bei der Erstbestellung und Vertragsverlängerung von Sparkasssenvorständen das Sagen hat, ist nunmehr eindeutig geklärt: der Verwaltungsrat und nicht der Kreistag. Nachdem er bereits mit seinem Vorgehen beim Umgang mit Kreisstraßen, bei dem er dem Kreistag weniger Mitspracherecht gewähren wollte, nicht durchkam, ist das die zweite juristische Schlappe für Landrat Onnertz. Man fragt sich, warum er, wenn das Ergebnis der rechtlichen Prüfung durch die Sparkassenaufsicht ihn nicht überrascht, überhaupt den Kreistag einberufen hat? Natürlich wollte er mit einem Kreistagsbeschluss gesetzlich unzulässigen Druck auf den Verwaltungsrat ausüben, Grau im Amt zu belassen - und ist damit grandios gescheitert. Er hat sich selbst, aber auch Ex-Sparkassenchef Grau damit keinen Gefallen getan. Wirklich nachdenklich stimmt Onnertz\' Aussage, dass die Auffassung der Sparkassenaufsicht zwar gesetzeskonform sei, aber "inhaltlich falsch". Das zeugt von einem - gerade für einen Ex-Richter - merkwürdigen Rechtsverständnis. Man kann sich auch als Landrat in einem demokratischen Rechtsstaat nicht aussuchen, welche Gremien gerade zuständig sein sollen, je nachdem, wie man sich das Ergebnis wünscht. l.ross@volksfreund.deExtra
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Herbert Schneiders sieht durch die rechtliche Bewertung durch die Sparkassenaufsicht die Haltung der Kreistagsmehrheit (aus CDU und Bürgerunion Vulkaneifel) bestätigt. "Der Verwaltungsrat entscheidet, daran gibt es nichts zu deuteln." Erstaunt ist der Landtagsabgeordnete über die Aussage des Landrats, für ihn sei die Entscheidung der Sparkassenaufsicht keine Überraschung (TV, 2. Februar). Schneiders: "Da stellt sich mir die Frage, warum der Landrat eine außerplanmäßige Kreistagssitzung am 22. Dezember einberufen hat." Den Fraktionsvorsitzenden der SPD, Wolfgang Jenssen, hat das Schreiben der Sparkassenaufsichtsbehörde im Wirtschaftsministerium ebenfalls nicht überrascht. "Ich habe es so erwartet und befürchtet", sagt er. In die gleiche Kerbe schlägt FDP-Fraktionsvorsitzender Edmund Geisen: "Das ist keine Neuigkeit, aber auch nicht das Kernproblem der Angelegenheit." Für Alfred Lorenz, Fraktionsvorsitzender der FWG, ist diese Frage "nun geklärt". Bedauerlich sei aber, dass die Prüfung so lange gedauert habe: "Ich hätte mir gewünscht, dass diese Stellungnahme schon vor der Kreistagssitzung am 22. Dezember vorgelegen hätte." Auch die Bürgerunion Vulkaneifel (BUV) sieht ihre Rechtsausfassung bestätigt. Fraktionschef Peter Lepper: "Für die BUV war von vornherein klar, dass die Nichtbestätigung eines neuen Vertrags für Herrn Grau absolut gesetzeskonform war und ist. Aus den entsprechenden Paragraphen des Sparkassengesetzes ergibt sich eindeutig, dass für alle Fragen zum Arbeitsvertrag des Vorstands der Verwaltungsrat zuständig ist." Seine Forderung: "Herr Onnertz und seine Mitstreiter sollten das Ergebnis akzeptieren und mit dafür sorgen, dass die Sparkasse aus dem öffentlichen Gerede herauskommt." Karl-Wilhelm Koch, Kreistagsmitglied von Bündnis90/Die Grünen, hat das Schreiben aus Mainz "zur Kenntnis genommen". Es sei für ihn allerdings kein Kriterium, seine Haltung zu ändern: "Nach wie vor gilt: Die Gründe für die Nichtverlängerung des Vertrags von Herrn Grau müssen auf den Tisch." Auch für Ulli Meyer (Linke) ist die Bewertung aus Mainz nicht überraschend. "Die Kompetenzen sind klar geregelt. Umso weniger habe ich Verständnis für den Vorstoß des Landrats, die Sondersitzung im Dezember anzuberaumen." Er sei aber dafür, dass auch der Kreistag mit entscheiden solle, wenn es um Vertragsverlängerungen von Vorständen gehe. Dies aber unter der Voraussetzung, dass der Verwaltungsrat einen entsprechenden Vorschlag beschlossen habe. sts