Mattes wegen sexueller Nötigung verurteilt

Das Urteil im Prozess gegen Ewald Mattes viel noch härter aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Der ehemalige Bürgermeister von Dockweiler ist wegen sexueller Nötigug zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden.

 Bürgermeister Ewald Mattes (links, hier mit seinem Verteidiger) ist zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden. TV-Foto: Archiv

Bürgermeister Ewald Mattes (links, hier mit seinem Verteidiger) ist zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden. TV-Foto: Archiv

Kaisersesch/Koblenz. (red) Am Ende fiel das Urteil sogar noch härter aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert: Ewald Mattes, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch (Kreis Cochem-Zell) und ehemaliger Bürgermeister von Dockweiler, ist wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Staasanwaltschaft hatte ein Jahr Freiheitsstrafe für den CDU-Polikter gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Eine ehemalige Mitarbeiterin hatte Mattes beschuldigt, sie auf einer Dienstreise sexuell genötigt und auch früher schon mehrfach bedrängt zu haben. Das Amtsgericht Cochem hatte Mattes im vergangenen Jahr freigesprochen und das Urteil mit dem Mangel an Beweisen und widersprüchlichen Zeugenaussagen begründet.

Bei den Vorwürfen der Frau drehte es sich vor allem um eine gemeinsame Dienstreise im Juli 2005 in Stuttgart. Als beide mit der U-Bahn zurück ins Hotel fuhren, soll er zudringlich geworden sein - obwohl andere Fahrgäste zusahen.

Die Frau hatte angegeben, plötzlich von ihrem Chef umarmt worden zu sein. Sie habe seine Hände weggenommen, aber er sei ihr unter die Bluse gegangen. Als sie später in der Hotelbar noch etwas tranken, soll er gesagt haben: "Jetzt bist du reif, Mädchen! Frauen meinen Ja, wenn sie Nein sagen."

Urteilsbegründung zieht sich mehr als zwei Stunden hin



Bei der Fahrt im Aufzug, so hatte die Frau den Vorfall geschildert, habe er sie in eine Ecke gedrängt, sie geküsst, ihre Bluse aufgerissen und ihre Brust berührt.

Die Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin Andrea Wild-Völpel zog sich mehr als zwei Stunden hin. Sie deutete an, dass gegen einen Zeugen der Verteidigung Ermittlungen folgen könnten: Dabei geht es um den Vorwurf der Falschaussage durch Mitarbeiter der Verwaltung, um den Bürgermeister zu schützen. "Fast alle Mitarbeiter der VG Kaisersesch haben gelogen", so die Richterin. Bei Versuchen, das Opfer als unglaubwürdig darzustellen, sei "maßlos übertrieben" worden. Dem Angeklagten bescheinigte sie ein "hohes Maß an krimineller Energie".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort