Mit Knallkörpern im Rucksack unterwegs

Daun. (red) Mit einem Rucksack voller Knallkörper ist ein 14-Jähriger am späten Samstagabend in Daun unterwegs gewesen. Die Polizei stoppte ihn in der Leopoldstraße und fand die Böller in seinem Gepäck.



Der Jugendliche gab an, an diesem Tag Geburtstag zu haben. Er habe die Knallkörper von seiner Mutter erhalten und wolle sie zusammen mit einem Freund zünden.

Die Beamten stellten die Böller sicher. Dies hatte eine Vielzahl von Gründen: Das Abbrennen von Feuerwerken bedarf einer Genehmigung. Ausnahme ist die Silvesternacht.

Zudem ist es verboten, Feuerwerkskörper an Menschen unter 18 Jahren weiterzugeben. Ebenfalls ist es Minderjährigen verboten, Knallkörper zu besitzen.

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