Noch kein Urteil gesprochen

Der Prozess gegen den Einbrecher in die Dauner integrative Kindertagesstätte geht weiter. Es konnte kein Urteil gefällt werden, weil der 29-jährige Angeklagte psychisch krank ist und weitere Zeugen gehört werden müssen.

Daun. (vog) Als am 18. Juli um 23.45 Uhr an der integrativen Kindertagesstätte (Kita) in Daun die Scheiben klirrten, rief eine Nachbarin die Polizei. Die Beamten nahmen unmittelbar danach den 29-jährigen Angeklagten fest. Beim Prozess vorm Dauner Amtsgericht legte er ein umfassendes Geständnis ab. Er habe zunächst die Scheibe des Personalbüros eingeschlagen. Weil sie sich wegen zusätzlicher Sicherung nicht öffnen ließ, stieg er über die Terrassentür, die er aufhebelte, ein. Er stahl eine Schere und 20 Euro. Der 29-Jährige war seit 21. Februar wegen Drogen- und Alkoholproblemen in einer der Dauner Suchtkliniken in Behandlung. Er sagt: "Ich konnte nicht schlafen und bin dann spazieren gegangen. Der Einbruch war nicht geplant. Ich weiß nicht, warum ich es getan habe." Die Staatsanwaltschaft forderte für den Kita-Einbruch acht Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Richter Hans Schrot ging sehr einfühlsam auf den Angeklagten ein. Der 29-Jährige bat um eine Bewährungsstrafe, weil ein "Rausreißen aus den jetzt geordneten Verhältnissen ein enormer Rückschritt sei". Richter Schrot will sein Urteil erst fällen, wenn er die behandelnden Ärzte und Psychologin im Zeugenstand gehört hat. Der Prozess wird am 12. Dezember fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort