Ortsbürgermeister gesucht - noch vergeblich

Strohn/Trier · Auf die offizielle Ausschreibung hat sich niemand gemeldet. Keiner wollte sich der Wahl des Ortsbürgermeisters von Strohn stellen. Der Posten ist vakant, nachdem der vorherige Amtsinhaber nach nur gut drei Monaten seinen Rücktritt erklärt hatte.

Strohn/Trier. Die Strohner werden sich noch etwas gedulden müssen, bis der Posten des Ortsbürgermeisters von Strohn wieder besetzt wird. Er ist vakant, weil Helmut Schäfer nach nur gut drei Monaten seinen Rücktritt erklärt hatte (der TV berichtete). Daraufhin war offiziell die Einreichung von Wahlvorschlägen veröffentlicht worden, aber die Frist verstrich, ohne dass Bewerbungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Daun eingegangen waren. Wie geht es weiter? Rein formal besteht kein Zeitdruck, einen neuen Bürgermeister zu suchen, denn die Beigeordneten und der Gemeinderat kümmern sich um die Dorfbelange. Das könnte bis zur nächsten Kommunalwahl 2019 weiterlaufen, aber: "Es wird vorher einen neuen Bürgermeister geben", sagt Heinz Martin, der als 1. Beigeordneter derzeit die Amtsgeschäfte führt. Zeitlich und personell will er sich aber, was den Bürgermeisterposten angeht, noch nicht festlegen.
Wer auch immer künftig an der Spitze des Orts steht, wird genug damit zu tun haben, den Dorffrieden einigermaßen wiederherzustellen. Die Nachwehen des Streits um die Einrichtung einer Deponie in der Strohner Grube sind immer noch spürbar. Eine Angelegenheit, die Ende des vergangenen Jahres für Aufsehen gesorgt hatte, ist zwischenzeitlich juristisch vom Tisch: ein Grundstückskauf vor einigen Jahren. Es ging um eine Fläche in der Grube, die sich die Gemeinde gesichert hatte.
"Angelegenheit ist verjährt"



Das hatte die Kommunalaufsicht des Kreises Vulkaneifel moniert. Weil die Übergabe einer Parzelle als Schenkung deklariert wurde, obwohl Geld geflossen war, wertete die Aufsichtsbehörde das als "Scheingeschäft" und schaltete die Staatsanwaltschaft Trier ein, um den Sachverhalt in strafrechtlicher Hinsicht zu prüfen.
Ergebnis: Das Verfahren sei ohne Ermittlungen eingestellt worden, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen auf TV-Anfrage mit. Die fragliche Grundstücksangelegenheit habe bereits 2007 stattgefunden und sei 2009 vollständig abgeschlossen gewesen. "Eine etwaige Strafbarkeit einzelner Beteiligter wäre daher spätestens 2014 verjährt gewesen", erklärt Fritzen. Ob der von der Kommunalaufsicht dargelegte Sachverhalt "tatsächlich den Verdacht eines strafbaren Verhaltens begründet, war daher von der Staatsanwaltschaft nicht mehr zu prüfen".
Ausgelöst worden ist die Überprüfung von der aus Strohn stammenden Elvira Willems, die seit 2013 in Schleswig-Holstein lebt. Bei der letzten Erweiterung des Lavasandtagebaus in Strohn gehörte sie zu einer Erbengemeinschaft, die ein 1551 Quadratmeter großes Grundstück am Wartgesberg besaß. Elvira Willems wollte nicht verkaufen, um eine Ausweitung des Gesteinsabbaus zu verhindern. Um ihr Vorkaufsrecht zu umgehen, habe ein Verwandter damals seinen Anteil an der Erbengemeinschaft durch eine Schenkung an die Gemeinde übertragen.
In dem Augenblick, als diese durch die Schenkung Mitglied der Erbengemeinschaft war, habe sie die Auflösung der Erbengemeinschaft durch die Zwangsversteigerung des Grundstücks betrieben.
So sei die Parzelle in den Besitz der Firma Scherer, die die Grube in Strohn betreibt, übergegangen. Elvira Willems sagt zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft: "Dass die Sache juristisch nicht mehr verfolgt werden kann, weil sie verjährt ist, heißt ja nicht, dass sie nicht passiert ist. Die Beteiligten wissen, was sie getan haben."

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