Rechtsstreit womöglich mit Nachspiel

Gerolstein · Immobilienmakler Bernd May, der im Nebenberuf Stadtbürgermeister von Gerolstein ist, ist wegen eines geplatzten Geschäfts rechtskräftig zur Zahlung von 14 000 Euro verurteilt worden. Er prüft nun seinerseits, Schadensersatz zu fordern.

Gerolstein. Bei dem aktuellen Verfahren hat das Landgericht (LG) Trier Bernd May wegen Fehler bei einem geplatzten notariellen Kaufvertrag zur Zahlung von 12 000 Euro Schadensersatz und 2000 Euro Prozesskosten verurteilt. Gegen das Urteil ist May vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz in Berufung gegangen, "weil der Käufer für den notariellen Kaufvertrag die Rücktrittsklausel nie gefordert hat", sagt May. Er hat diese aber Ende Februar zurückgezogen, nachdem das Gericht signalisiert hatte, dass es keine Rechtsfehler sieht. Somit ist das Urteil des LG rechtskräftig.
Grund des Rechtsstreits ist ein Immobiliengeschäft vom September 2009. Für den TV, der mit dem Gericht gesprochen und Einsicht in Unterlagen hatte, stellt sich die Sache so dar: May hatte einem Interessenten eine Eigentumswohnung vermittelt und wegen der Finanzierung Kontakte zwischen dem Interessenten und einem Kreditinstitut hergestellt.
Der Interessent verfügte zwar über kein Einkommen, hatte aber andere Vermögenswerte - und einen Rentenantrag gestellt. Der Bevollmächtigte des Kreditinstituts hatte - wegen der Vermögenswerte - eine Finanzierung auch ohne monatliches Regeleinkommen zugesagt.
Notarvertrag unterzeichnet


Ende September hatten Interessent und Wohnungseigentümer dann einen notariellen Kaufvertrag unterzeichnet.

Im Darlehensantrag, den der Käufer ein paar Tage später unterzeichnete, hatte dieser aber durch seine Unterschrift bestätigt, dass er über monatliche Regeleinkünfte von 1200 Euro verfüge. Das Darlehen wurde bewilligt. Kurz danach will der Käufer, der die Wohnung sofort nach Unterzeichnung des Kaufvertrags bezogen hat, einen Rückzieher machen. Begründung: Er verfüge ja nicht über die 1200 Euro Einkommen. Der Verkäufer aber pocht auf Einhaltung des Vertrags. Gegen eine Entschädigung von 10 000 Euro lässt er ihn aber aus dem Vertrag. Dieses Geld fordert der Käufer neben der gezahlten Maklercourtage von rund 2000 Euro anschließend vom Makler. Begründung: Dieser habe in den notariellen Kaufvertrag kein Rücktrittsrecht eingearbeitet. Das sieht auch das Gericht als Fehler an und gibt dem Kläger recht.
May lässt nun Schadensersatzansprüche gegen den Bevollmächtigten des Kreditinstituts prüfen. May: "Der zuständige Abteilungsleiter hat in dem LG-Verfahren nämlich ausgesagt, dass nie ein Darlehen bewilligt worden wäre, wenn unter dem Punkt Einkommen null gestanden hätte. Dann hätte es das ganze Theater überhaupt nicht gegeben." Gegen den Käufer kann May nichts mehr unternehmen. Die Sache ist verjährt. mh

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort