Energie Eine Hürde für neue Windräder ist genommen

Kelberg/Koblenz · SGD Nord lässt Zielabweichungen für drei geplante Projekte in der Verbandsgemeinde Kelberg zu.

 Windräder bei Boxberg: Der Weg ist nun frei, die Genehmigung für weitere Anlagen zu beantragen.

Windräder bei Boxberg: Der Weg ist nun frei, die Genehmigung für weitere Anlagen zu beantragen.

Foto: e_daun <e_daun@volksfreund.de>

(sts) Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Landesplanungsbehörde hat aktuell die beantragten Zielabweichungen für drei Windenergieprojekte in der Verbandsgemeinde Kelberg zugelassen.

Es handelt sich dabei einer Pressemitteilung zufolge um vier Anlagen in den Gemeinden Arbach und Oberelz, sechs Anlagen in den Gemeinden Boxberg und Bongard sowie eine weitere Anlage in der Gemeinde Arbach. Letztere ist als Bestandteil des in der benachbarten Verbandsgemeinde Vordereifel im Landkreis Mayen-Koblenz geplanten Windparks Münk vorgesehen. Zu den Zielabweichungsanträgen ist es gekommen, nachdem die Verbandsgemeinde Kelberg ihre Absicht aufgegeben hat, die Windenergienutzung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu steuern.

Mit dem Ausstieg aus der Windkraftplanung hatte sich der VG-Rat zunächst im Herbst 2016 befasst, im April 2017 fand sich dann dafür eine Mehrheit. Zehn Ratsmitglieder und der damalige VG-Bürgermeister Karl Häfner stimmten für das Ende der Planung, acht Ratsmitglieder dagegen. Begründet wurde der Ausstieg damit, dass ein Ende der Planung nicht absehbar sei und auch die Planungskosten von zusätzlich rund 200 000 Euro gegenüber den Gemeinden und Bürgern nicht mehr zu rechtfertigen seien.

Drei private Investoren haben laut SGD die Zielabweichungsanträge „zur Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Standorten“ gestellt. Nach den Zielen des regionalen Raumordnungsplans Region Trier ist die Errichtung solcher Anlagen außerhalb der regionalplanerisch festgelegten Vorranggebiete für die Windenergienutzung eigentlich ausgeschlossen. Die Verfahren waren erforderlich, weil alle Windkraftstandorte in der sogenaten „Ausschlusskulisse“ des regionalen Raumordnungsplans liegen.

Der nächste Schritt: Basierend auf den positiven Zielabweichungsbescheiden der SGD Nord können die Unternehmen nun Anträge auf Genehmigung der Errichtung der Windräder bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel stellen.

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