Gericht Eifeler wegen Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt

Trier · Ein achtjähriges Mädchen übernachtet regelmäßig bei einer Freundin. Hier wird sie zweimal von dem Familienvater sexuell missbraucht und fotografiert. Der Mann wurde nun verurteilt.

 Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die Bilddateien auf den Geräten des Angeklagten tragen Namen wie nudegirls, sweetie oder einfach nur Zahlenkombinationen. Lang ist die Liste, die Richter Günther Köhler verliest, und hinter jedem der Titel verbirgt sich ein kinderpornografisches Foto. Vor allem Mädchen unter 14 Jahren sind darauf zu sehen. Mehr als zwei Dutzend solcher Bilder haben Kriminalbeamte bei der Durchsuchung der Wohnung eines Mannes aus der Vulkaneifel gefunden. Doch der 61-Jährige soll die illegalen Fotos nicht nur besessen haben, sondern einige davon auch selbst angefertigt und weiterverbreitet haben. Am Montag musste er sich daher wegen schwerem sexuellem Missbrauch vor dem Trierer Landgericht verantworten (der TV berichtete).

Der Täter Als der Angeklagte Ende 2011 das erste Mal mit kinderpronografischen Inhalten in Berührung kommt, ist er bereits über 50 und hat selbst Nachwuchs. Der Mann ist geschieden, seit Jahren arbeitslos und leidet an einer schweren Erkrankung, die ihn stark einschränkt und daran hindert, seine sozialen Kontakte zu pflegen. Viel seiner Zeit verbringt er daher im Internet, wo er unter anderem Sexgeschichten-Foren besucht. Hier lernt er laut eigenen Angaben einen Mann aus der Ukraine kennen, der ihm über das Netz kinderpornographisches Material zukommen lässt. Der 61-Jährige gibt an, zuvor keine Fotos besessen zu haben, auf denen der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen dokumentiert ist. „Ich bin neugierig geworden“, sagt er vor Gericht aus. Diese Begründung hält Prof. Dr. Wolfgang Retz, Gutachter und Experte für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie für unzureichend. „Man muss eine latente pädophile Neigung annehmen.“ Dennoch liege keine Störung vor, die seine Schuldfähigkeit infrage stellen könnte.

Das Verbrechen Nachdem der Angeklagte zunächst kinderpornographische Inhalte über das Internet konsumiert hatte, wurde er im Sommer 2012 übergriffig. Ein Nachbarskind, das häufig mit seiner Tochter spielte, habe im Haus der Familie übernachtet. Da das Mädchen nicht einschlafen konnte, suchte es den Mann auf. In dieser Situation kam es zur ersten Tat. „Die Gelegenheit war da“, sagt der Eifeler bei seinem Geständnis. Er habe das Mädchen im Intimbereich berührt und fotografiert. Ähnlich ereignete sich ein zweiter Vorfall, bei dem der Mann die damals Achtjährige in seiner eigenen Wohnung erneut sexuell missbrauchte.

Zunächst bestreitet er, die Bilder angefertigt zu haben, um sie zu verbreiten. Als die Richter nachhaken, gibt er schließlich zu, sie auch geschossen zu haben, um sich bei bei dem Ukrainer zu revanchieren.

Die Aufklärung Die Polizei hat kinderpornografisches Material, auf denen das Mädchen aus der Vulkaneifel zu sehen ist, im Netz gefunden und daraufhin ermittelt. Zunächst stand laut Aussagen einer Kriminalhauptkomissarin der Vater der Achtjährigen im Verdacht. Doch als die Beamten die Wohnung der Familie durchsuchten, stellten sie keine Ähnlichkeit zu der Kulisse, die auf den Bildern zu sehen ist, fest. Die Eltern des Opfers hätten allerdings die Wohnung ihres Nachbarn identifizieren können. Dort wurden die Polizeibeamten am 1. Februar bei einer Durchsuchung fündig. Der 61-Jährige sitzt seitdem in Untersuchungshaft im Justizvollzugskrankenhaus Wittlich.

Das Urteil Drei Jahre und sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe lautet das Urteil. Damit schließen sich die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Dass es bereits während des Ermittlungsverfahrens ein Geständnis gab, wird dem Mann, der zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, als strafmildernd angerechnet. Außerdem sei der Verurteilte aufgrund seiner Erkrankung besonders „haftempfindlich“. Während bei dem Mädchen, das der Eifeler missbraucht hat, „keine feststellbaren Opferfolgen“ vorliegen, sehe das bei den Kindern auf den anderen Bildern vermutlich anders aus. Der Mann gilt als voll schuldfähig und wird im Justizvollzugskrankenhaus bleiben. Er und sein Anwalt verzichten auf Revision.

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