Überschwemmungsgebiet neu festgesetzt

Daun/Lutzerath · Daun/Lutzerath (red) Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat das Überschwemmungsgebiet am Ueßbach in den Landkreisen Cochem-Zell, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel verbindlich neu festgesetzt. Dieses reicht nun auf einer Länge von etwa 27 Kilometern auf beiden Seiten des Bachs von Lutzerath bis zur Mündung in den Alfbach.

Der Ueßbach ist in einigen Abschnitten ein sogenanntes Mäandertalgewässer. Durch seinen geschwungenen Wasserlauf haben sich besonders im Bereich von Bad Bertrich bis Lutzerath Auen ausgebildet.
Die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets erhält diese Auenbereiche dauerhaft. Das sichert eine natürliche Wasserrückhaltung und trägt zum Hochwasserschutz bei. Überschwemmungsgebiete bieten Flächen zur Überflutung. Dort können sich die Wassermengen sammeln, ausbreiten und langsam abfließen.
Ziel der gesetzlich vorgegebenen Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist es, Flächen vor Schäden zu schützen. Festgesetzt werden Gebiete, die statistisch betrachtet einmal in hundert Jahren überflutet werden. Um Schäden durch Hochwasser zu vermeiden, sind vielfältige Nutzungen nicht erlaubt. Nur in Ausnahmefällen darf dort gebaut werden, wobei für bereits bestehende Bauten Bestandsschutz gilt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen 25 Jahren rund eine Milliarde Euro in den Hochwasserschutz investiert. Allein die Technik kann Hochwasser aber nicht immer aufhalten. Denn Hochwasser ist Teil des Wasserkreislaufes und ein unvermeidbares, natürliches Ereignis. Trotz aller Schutz- und Vorsorgemaßnahmen bleibt ein Restrisiko bestehen.
Die Karten und der Verordnungstext sind im Internet einsehbar unter sgdnord.rlp.de/de/wasser-und-abfall/wasser/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/festsetzungen/uesg-uessbach/

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort