Gericht Vergewaltiger bekommt Bewährungsstrafe

Kelberg/Wittlich · Sex mit Schlafender: Das Schöffengericht in Wittlich hat einen 28-Jährigen wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 Wegen Vergewaltigung ist ein 28-Jähriger in Wittlich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie 5000 Euro Gedstrafe verurteilt worden.

Wegen Vergewaltigung ist ein 28-Jähriger in Wittlich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie 5000 Euro Gedstrafe verurteilt worden.

Foto: Friedemann Vetter

Auf die Feier folgte der Schock: Nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Gericht passierte Folgendes im Dezember 2017 in einem Ferienpark in der Verbandsgemeinde Kelberg: Die Mitarbeiter des Parks ließen es sich bei einer Weihnachtsfeier gutgehen. Es war ihnen auch gestattet, in den Bungalows zu übernachten. Und so kam es, dass der 28-jährige Angeklagte und die 20-Jährige nach reichlich Alkohol zusammen in einem Bett einschliefen. „Am Morgen erkannte er, dass sie schlief, legte sich hinter sie, schob ihren Slip zur Seite und hatte Geschlechtsverkehr mit ihr“, berichtete Staatsanwalt Stéphane Parent vor dem Schöffengericht in Wittlich. Erst als er ihren BH öffnen wollte, sei die junge Frau erschrocken aufgewacht.

Bernhard Theisen, Anwalt des Angeklagten, sagte, dass sein Mandant bereits gegenüber der Polizei erklärt habe, „dass der Vorwurf objektiv zutrifft. Er sieht ein, dass er bestraft werden muss, und er schämt sich auch dafür“. Als Erklärung für die Verfehlung führte er an: Die junge Frau habe seinem Mandanten schon länger gefallen, und er hätte gerne ein Verhältnis mit ihr gehabt. Im Laufe des Abends sei man sich immer näher gekommen, sie habe in seinem Arm gelegen und sie sei auch einverstanden gewesen, dass er sich zu ihr ins Bett lege.

Als die Mutter der jungen Frau aussagte, fiel es dem Angeklagten schwer, den Blick zu heben. Denn er und das Gericht erfuhren nun, dass die Tochter in therapeutischer Behandlung sei, das Erlebte noch nicht verkraftet habe und eine Zeitlang nicht mit Männern in Berührung kommen wollte. Das ärztliche Attest besage, dass die junge Frau an Schlafstörungen, Albträumen und Konzentrationsstörungen leide.

Ein anderer Zeuge bestätigte die Zuneigung zwischen der Geschädigten und dem Angeklagten an dem Abend. In dem Zusammenhang zeigte das Gericht ein Handyvideo und Bilder. Es sei sehr viel Alkohol getrunken worden. Zudem sagte der Zeuge aus, dass der Angeklagte gesagt habe, „die gehört heute mir“. Der Sachverständige Michael Lammertin sagte, dass „exorbitante Mengen an Alkohol“ im Spiel waren. Psychische Störung beim Angeklagten sah er nicht.

Staatsanwalt Parent betonte in seinem Plädoyer nochmals, dass der Angeklagte den Geschlechtsverkehr ohne Willen der Geschädigten ausgeübt habe. Daher liege eine Vergewaltigung vor. Strafmildernd sei anzuerkennen, dass der Angeklagte frühzeitig ein Geständnis abgelegt hat, nicht vorbestraft sei und arbeitsrechtliche Konsequenzen erfahren hat – ihm wurde gekündigt. „Es mag sein, dass er gewisse Signale missverstanden hat, aber er hat Geschlechtsverkehr in schwerster Form ausgeführt“, nämlich ungeschützt und mit Samenerguss, was eine extreme Belastung für die Geschädigte bedeute. Parent forderte daher zwei Jahre Haft auf Bewährung, einen Geldbetrag von 5000 Euro an die Geschädigte und die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage. Die Nebenklägerin Gabriele Hermann-Lersch schloss sich dem Staatsanwalt an, während der Verteidiger eineinhalb Jahre auf Bewährung und eine geringere Geldstrafe forderte, „denn er hätte nie verurteilt werden können, wenn er nicht schon bei der ersten Vernehmung ausgesagt hätte. Kein einziger Tatbestandshergang hätte bewiesen werden können.“

Richter Stefan Ehses sah das offenbar anders und schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an: zwei Jahre Haft auf Bewährung, 5000 Euro Geldstrafe an die Geschädigte sowie die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage. „Voraussichtlich werden wir nicht in Berufung gehen“, sagte Anwalt Theisen.

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