Verkehr Weniger Autobahnlärm in Ulmen dringend gewünscht

Ulmen · Mit einem Lärmaktionsplan soll es nun weiter vorangehen. Die Verbandsgemeindeverwaltung äußert sich pessimistisch.

 Mitten durch Ulmen führt die A 48. Das bringt für Anwohner große  Belastungen mit sich. Im Lärmaktionsplan werden die besonders betroffenen Bereiche gekennzeichnet und Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen.

Mitten durch Ulmen führt die A 48. Das bringt für Anwohner große  Belastungen mit sich. Im Lärmaktionsplan werden die besonders betroffenen Bereiche gekennzeichnet und Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen.

Foto: Kevin Rühle

Die Autobahn 48 durchquert Ulmen und teilt es in zwei Hälften. Nicht zum ersten Mal schwelt die Diskussion über die Lärmbelastung für die Anlieger. Weitere Lärmschutzmaßnahmen werden immer wieder gefordert. Nun wird mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans ein neuer Anlauf genommen.

Worum geht es bei dem Plan? Laut einer EU-Richtlinie sind Kommunen dazu verpflichtet, in besonders von Umgebungslärm betroffenen Wohngebieten beziehungsweise in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten Lärmkarten und Aktionspläne zu erstellen. Dazu zählt das Wohngebiet entlang der A 48 in Ulmen und Meiserich.

Zu welchen Erkenntnissen kam man im Zuge der Lärmkartierung? Ein Gutachten des Landes Rheinland-Pfalz kam zu dem Schluss, dass die rund 300 Menschen vor allem in Teilen von Meiserich sowie in der Stadt Ulmen auf Höhe von Maar und Jungferweiher ganztägig mittleren Lärmpegeln von 55 bis 65 Dezibel ausgesetzt sind.  118 Menschen sind in der Nacht hohen Belastungen ausgesetzt, 12 sogar sehr hohen.

Was wird im Lärmaktionsplan schriftlich festgehalten? Im Lärmaktionsplan sind bislang alle Erkenntnisse zur Lärmbelastung in den oben genannten Bereichen erfasst. Darüber hinaus wird festgestellt, dass die Verkehrsbelastung in den vergangenen Jahren zugenommen hat und weiter steigen wird. Auch die bislang umgesetzten Maßnahmen zur Lärmminderung wurden aufgezählt. Dazu gehören eine Schutzwand im Bereich der Stadt Ulmen, ein Schutzwall im Bereich von Meiserich, die Erneuerung der Fahrbahn in Richtung Koblenz mit Waschbeton – und dass die Autobahnunterführung in Meiserich mit einem Spritzschutz versehen wurde. Ende vergangenen Jahres lag das Dokument in der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen aus, und Bürger hatten die Gelegenheit, Eingaben zu machen. Von dieser Möglichkeit hat laut VG kein Bürger Gebrauch gemacht. Lediglich der Meisericher Ortsvorsteher Klaus Kutscheid hat eine Resolution mit 80 Unterschriften zum Lärmaktionsplan eingereicht.

Was wird in der Resolution gefordert? In ihr wird auf medizinische Untersuchungen der vergangenen Jahre verwiesen, die „belegen, dass Lärm größere gesundheitliche Auswirkungen auf den Mensch hat als bislang angenommen“. „Das ist ein Dauergeräuschpegel, den man schon gar nicht mehr bewusst wahrnimmt. Das ist die Gefahr“, sagt Kutscheid. Aus diesem Grund fordern die Unterzeichner: eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 100, eine Überprüfung der vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen auf ihre wirkliche Schutzwirkung sowie die Veranlassung zusätzlicher Maßnahmen zur Lärmminderung wie beispielsweise Lärmschutzwände. „Wir in Meiserich hoffen, dass es ein bisschen leiser wird“, sagt der Ortsvorsteher. Er ist überzeugt: Würde die Autobahn neu gebaut werden, würden andere Lärmschutzregeln gelten. „Mit der EU-Richtlinie ist neue Hoffnung aufgekeimt.“

Wie geht es weiter? „Die Anregungen aus der Resolution werden in den Lärmaktionsplan aufgenommen“, heißt es aus der VG-Verwaltung. Dort hofft man, dass der Plan in der Frühjahrssitzung des VG-Rats auf den Weg gebracht wird. Dann soll er voraussichtlich an das Autobahnbundesamt weitergeleitet werden.

Wie schätzt die Verwaltung die Umsetzung von Maßnahmen ein? „Vermutlich wird nichts passieren“, ist VG-Fachbereichsleiter Markus Schweisel aus Erfahrungen der Vergangenheit pessimistisch. Schließlich bestünden die Forderungen schon lange, passiert sei aber kaum etwas. Die EU-Richtlinie wertet Schweisel als „zahnlosen Papiertiger“. Zwar gibt es laut dem Gutachten, auf dem der Lärmaktionsplan beruht, vier Schwellenwerte, die überschritten würden. Doch das Autobahnbundesamt lege seine eigene Lärmmessung zugrunde, erläutert Schweisel. „Wir listen zwar auf, welche Abschnitte betroffen sind und welche Maßnahmen wir dafür vorsehen. Aber uns sind die Hände gebunden, weil das Autobahnbundesamt zuständig ist.“

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