Wettbewerb auf dem Weg von Klinik zu Klinik

DAUN/GEROLSTEIN. Der Wettbewerb der freien Marktwirtschaft und das Rettungswesen: Passt das zusammen? Steht dabei Profitdenken vor Qualitätssicherung? Die geplante Änderung des Rettungsdienstgesetzes ist aus Sicht des Geschäftsführers des DRK-Rettungsdienstes Eifel-Mosel-Hunsrück, Gerd A. Hommelsen, schlicht indiskutabel.

"Innerklinischer Transport": Wer sich darunter vorstellt, dass ein Patient innerhalb eines Krankenhausgebäudes etwa von Abteilung zu Abteilung verlegt wird, liegt in Zeiten der Verbundkrankenhäuser falsch. Die Strecke Wittlich-Bernkastel beispielsweise fällt ebenfalls darunter, denn die Häuser kooperieren. Bislang war im Rahmen des Rettungsdienstgesetzes im Land für die Kreise Daun und Bernkastel-Wittlich das DRK Eifel-Mosel-Hunsrück mit diesen Patiententransporten betraut. Die geplante Änderung sieht vor, dass solche "innerklinischen Transporte" nicht mehr wie bisher unter das Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport fallen.Dumpingpreise und fehlende Qualifikation

Als "hoch problematisch" beurteilt Gerd A. Hommelsen, Geschäftsführer des DRK-Rettungsdienstes Eifel-Mosel-Hunsrück, diese Überlegung für die Kreise Daun und Bernkastel-Wittlich. Er argumentiert: "Das versetzt Kliniken in die Lage, solche Transporte entweder selbst zu übernehmen oder an Dritte zu vergeben, die diese Fahrten zu Dumpingpreisen mit Fahrzeugen ohne besondere Ausstattung und mit einem Fahrer, der in keiner Weise rettungsdienstlich qualifiziert sein muss, und ohne Beifahrer zu machen." Dazu erklärt er: "Unterstellt wird, dass auch diese Patienten - wie bei einem qualifizierten Krankentransport - zu betreuen sind." Durch die Herausnahme solcher Transporte aus dem Geltungsbereich des Gesetzes könne der Gesetzgeber keine qualitativen Vorgaben an Fahrzeuge und Personal mehr machen. Auch könne deren Einhaltung durch die Rettungsdienstbehörden nicht mehr überwacht werden. Generell sei gleichzeitig davon auszugehen, dass sich aus Kostengründen mehr und größere Krankenhausverbände gründeten und damit die Zahl der von der Novellierung betroffenen Transporte deutlich zunähmen. Andererseits bedeutet das eine deutliche Abnahme dieser Transporte für das DRK. Die zehn Standorte der Rettungswachen in den Kreisen Daun und Bernkastel-Wittlich seien dadurch aber nicht gefährdet. Grund ist deren Verteilung in der Fläche. Durch die Präsenz der Wachen werden die vorgegebenen Einsatzzeiten erst möglich. Hommelsen erklärt dazu: "Sollten dem Gesamtsystem Transportkapazitäten und damit Einnahmen entzogen werden, so verteuert sich die Hilfeleistung, da aufgrund der Hilfeleistungsfrist von 15 Minuten für die Notfallrettung und von 40 Minuten für den qualifizierten Krankentransport zumindest in unserem Bereich keine Rettungswachen entbehrlich sein werden. Die Standorte der Rettungswachen sind also gesichert." Dennoch bliebe die Novellierung nicht ohne Folgen für die bisherige Struktur. Dazu sagt der Geschäftsführer: "Die Anzahl der Krankentransportwagen dürfte auf dem Prüfstand stehen. Eventuell sind die Rettungswachen Bernkastel-Kues, Wittlich und Daun hier betroffen." Hommelsen glaubt auch nicht daran, dass sich das Ganze rechnen wird: "Ich sehe bei der Herausnahme größerer Transportaufkommen aus dem System des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes eine Verteuerung des Gesamtsystems, dem hierdurch Einnahmen entzogen werden, ohne Kapazitäten abbauen zu können."Notarztstandorte stehen zur Debatte

Außerdem warnt Hommelsen vor einer weiteren Auswirkung des Gesetzes: "Künftig wird allein das zuständige Ministerium einen Plan für die Organisation und für die Beschaffung von Einrichtungen des Rettungsdienstes erlassen. Fraglich ist, ob auch künftig alle Notarztstandorte in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und Daun erhalten bleiben können." Einsätze im Jahr 2004 mit Notärzten mit dem Notarzteinsatzfahrzeug: Daun 667, Gerolstein 455, Bernkastel-Kues 777, Morbach 407, Traben-Trarbach 209 und Wittlich 693 .

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