Demenzzentrum: Abweichungen vom Plan möglich

Trierweiler · Unter Berücksichtigung bestimmter Naturschutzauflagen darf bei der geplanten Erweiterung der Seniorenresidenz Niederweiler Hof in Trierweiler um ein Demenzzentrum von den Zielen des Regionalen Raumordnungsplans abgewichen werden.

So steht es im "Zielabweichungsbescheid", den die SGD Nord auf Antrag der Verbandsgemeinde Trier-Land erstellt hat. Aus Sicht der Wasserwirtschaft bedeutet das Vorhaben einen Eingriff in das Umfeld des Trierweiler Bachs; nur bei Gewässer-Renaturierungsmaßnahmen könne dem Projekt zugestimmt werden. Auch die landschaftsgrerechte Einbindung des Plangebiets (das Demenzzentrum soll im Park des Altenheims entstehen) und eine Anpassung des Baukörpers an das Ortsbild wird in dem Bescheid der SGD Nord gefordert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort