Gesundheit Der Weg in ein neues Leben im Alter

Trier · Wenn die Mutter plötzlich zum Pflegefall wird und zu Hause bleiben will, stellt das die Angehörigen vor Herausforderungen. Ohne professionelle Hilfe geht es nicht.

 Der Weg zum Trierer Dom kann im Alter beschwerlich werden, ein Rollator hilft dabei.                                  

Der Weg zum Trierer Dom kann im Alter beschwerlich werden, ein Rollator hilft dabei.                                  

Foto: Hans-Peter Linz

  Ein Spaziergang mit dem Rollator von  der Trierer Altstadt bis zum  Dom und zurück. Das hört sich einfach an, ist aber für eine 90-Jährige eine Herausforderung.  Mit  der Unterstützung  ihrer Familie kann die  Rentnerin Magdalena P. das wieder tun.  Ein Besuch in der Kirche gehört für viele Menschen zur Lebensqualität dazu. Aber im hohen Alter wird das für manche  zunehmend schwierig, wenn nicht gar unerreichbar. Wer eine Rollator-Fahrerin aufmerksam begleitet, entdeckt, wie sich die Bodenbeschaffenheit auf das Fahren mit der Gehhilfe auswirkt.  Ist ein  Bordstein zu hoch – und davon gibt es viele auf dem Weg bis zum Dom – muss  ein Begleiter mitanpacken, denn zu schnell verliert die Seniorin  das Gleichgewicht.  Ein Sturz könnte den gefürchteten Oberschenkelhalsbruch  zur Folge haben, von dem sich viele ältere Menschen nicht mehr voll erholen können.

Eine  größere Operation, die mit Voruntersuchungen, Krankenhausaufenthalt und Rehabilitation fast ein halbes Jahr in Anspruch nahm, hatte ihr Leben grundlegend verändert. War sie noch ein Jahr zuvor weitestgehend selbständig, ist sie nun auf Hilfe angewiesen.  Alleine einkaufen zu  gehen oder den Arzt zu  besuchen ist nicht mehr möglich.  Ihre Familie, bei der sie inzwischen wohnt, hilft ihr dabei. Ihr Ziel bleibt es nämlich, zu Hause alt zu werden. Ein Wechsel in ein Seniorenheim wäre für sie keine Option.

Nach der folgenreichen Operation rieten die Ärzte der Seniorin, einen Pflegegrad zu beantragen.   Eine solche Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Bei einem Hausbesuch eines Gutachters des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) wird der Antragsteller befragt und untersucht. Je nach Höhe des ermittelten Pflegegrades können dann Leistungen der ambulanten Pflegedienste   bezuschusst werden.  Dazu zählt zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege oder das Richten von Medikamenten.   Bei der Beurteilung des Pflegegrades wird zudem auch die Zeit erfasst, die die Familienangehörigen für die Pflege aufwenden.  Diese Stunden können auf Antrag, vorausgesetzt die pflegenden Personen sind nicht Vollzeit berufstätig, später sogar auf die Rente angerechnet werden.

 Magdalena P.  – oder vielmehr ihre Verwandten – mussten viele Dinge regeln, mit denen sie zuvor noch nie zu tun hatten.  Dabei war es von Vorteil, dass sie schon Jahre zuvor eine Vorsorgevollmacht unterschrieben hatte. Mit dieser Vollmacht können Angehörige sich zum Beispiel über den Gesundheitszustand  des Unterzeichners informieren. Nach der Entlassung aus der Reha mussten  zum Beispiel Pflegedienst, Arztbesuche, Medikamentenversorgung organisiert werden.  Auch ein Hausnotruf wurde eingerichtet. Das ist ein Gerät mit Freisprecheinrichtung, mit dem man auf Knopfdruck mit einem Hilfsdienst Kontakt aufnehmen kann. Bei diesem Dienst ist  ein Hausschlüssel hinterlegt, so dass ein Hilfsteam in eine Notsituation die Wohnung erreichen kann.  Das Gerät lässt sich auch so programmieren, dass der Nutzer sich täglich per Knopfdruck anmeldet. Bleibt diese Meldung an einem Tag aus, rufen Mitarbeiter des Hilfsdienstes an, um sich nach dem Gesundheitszustand zu erkundigen. Sollte dann niemand abheben, fährt ein Team mit dem vorher hinterlegten Hausschlüssel zum Teilnehmer und fordert Hilfe an.

Das alles ist ohne Beratung kaum möglich. Deshalb bieten bereits seit zehn Jahren   sogenannten Pflegestützpunkte  professionelle Informationen an. Insgesamt sind 135 dieser Büros in  Rheinland-Pfalz verfügbar – in Trier gibt es  sogar  mehrere Stützpunkte. Landesweit kümmert sich in der Regel pro 30 000 Einwohner ein Stützpunkt in der Nähe des Wohnortes neutral und kostenfrei um die Anliegen von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.  Sie werden von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, den Landkreisen, den kreisfreien Städten und dem Land Rheinland-Pfalz finanziert und getragen. Ihre Einrichtung wurde im Sozialgesetzbuch verankert. Hinweise und Tipps  bietet  noch während des Krankenhausaufenthaltes die sogenannte Pflegeüberleitungsabteilung der Krankenhäuser, an die sich Patienten und auch deren Angehörige wenden können. Inzwischen lebt die 90-jährige Magdalena P.  glücklich und gut versorgt bei ihren Angehörigen, wo sie einen eigenen Wohnbereich hat.  Der Weg in ihr neues Leben im Alter war anstrengend, aber letztlich erfolgreich. Eines steht für sie fest: „Man muss sich schon um sich selbst kümmern und von sich aus Kontakt zu den vielen Hilfseinrichtungen aufnehmen.“

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