Kriminalität Nicht jeder darf eine Waffe besitzen

Trier · Die Behörden müssen die Zuverlässigkeit und Eignung von Eigentümern prüfen. Oft liegt die letzte Entscheidung bei den Gerichten.

 Ein Sportschütze zeigt eine Pistole und einen Revolver vor einem Waffenschrank mit drei Gewehren in einem privaten Haushalt.

Ein Sportschütze zeigt eine Pistole und einen Revolver vor einem Waffenschrank mit drei Gewehren in einem privaten Haushalt.

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Wer eine Waffe besitzen will, der muss nachweisen, dass er dafür geeignet ist. Und diese Eignung ist im Waffengesetz genau festgelegt. So muss man etwa geschäftsfähig sein, der Waffenbesitzer darf nicht entmündigt sein. Auch darf er nicht erwiesenermaßen psychisch krank, debil oder alkohol- beziehungsweise drogensüchtig sein. Mit dieser Begründung entschied 2018 das Verwaltungsgericht Trier, dass ein 53-Jähriger seinen Jagdschein abgeben müsse, weil er als Schmerzpatient – ärztlich verordnet – am Tag bis zu vier Joints raucht. Das Gericht bezweifelte, dass der Jäger die „erforderliche persönlichen Eignung“ für den Umgang mit Waffen mitbringt. Es sind Fälle wie dieser, mit denen sich die Waffenbehörden fast täglich beschäftigen müssen.

Ist ein  Waffenbesitzer geeignet? Bringt er die erforderliche Zuverlässigkeit mit? Darüber entscheiden letztlich zumeist die Gerichte. So gab im vorigen Jahr das Oberverwaltungsgericht in Koblenz der für Waffenbesitz zuständigen Behörde im Kreis  Trier-Saarburg recht. Diese hatte entschieden, dass zwei Mitgliedern des Rockerclubs Gremium MC, einem  Sportschützen und einem weiteren Mitglied die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen wird –  mit der Begründung, sie könnten bei „szenetypischen Rivalitäten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ Gewalt anwenden. Die beiden Mitglieder des Rockerclubs mussten ihre Waffen abgeben.

Wie langwierig ein solches Verfahren sein kann, zeigt sich am aktuellen Fall eines Waffenhändlers in Kordel (Kreis Trier-Saarburg). Schon seit 18 Jahren ist die zuständige Behörde dabei, ihm und seinem Vater die Erlaubnis zum Waffen- sowie Sprengstoffbesitz zu entziehen. Zweimal scheiterten entsprechende Versuche vor Gericht, einmal wegen eines Formfehlers. Seit 2016 war ein neues Verfahren anhängig. Ausschlaggebend dafür, dass schließlich Ende 2018 das Oberverwaltungsgericht beiden Männern die Eignung zum Waffenbesitz absprach, war:  Vater und Sohn gehören offensichtlich zur Reichsbürger-Bewegung, die die staatliche Ordnung in Deutschland verneint. Vorige Woche wurde das Urteil vollstreckt. Tagelang wurden in Kordel mehr als 800 Gewehre, darunter Jagdwaffen und Schrotflinten, und jede Menge Munition aus dem Haus geschafft (der TV berichtete). Noch immer sind Mitarbeiter der Behörde dabei, die Waffen zu sichten und zu kontrollieren, ob sie registriert sind oder nicht.

Innenminister Roger Lewentz (SPD) stellte 2018 im Landtag klar, dass aus Sicht der Landesregierung der Waffenbesitz von Extremisten eine abstrakte Gefahr darstellt. Daher werde den entsprechenden Personen die Waffenerlaubnis entzogen. In Bezug auf Reichsbürger ging der Minister damals davon aus, dass unter den rund 500 dem Verfassungsschutz bekannten Angehörigen der Bewegung 51 Waffenbesitzer waren. Sechs davon wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Trier vermutet. Auch bei Links- und Rechtsextremisten bezweifelt das Land die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Allerdings muss in allen Fällen zunächst eine gerichtsfeste Entscheidung vorliegen. Ein Entzug der Waffenerlaubnis auf reinen Verdacht hin ist also nicht möglich.

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