Gesundheit Die Osterferien haben begonnen: Was ist jetzt erlaubt und was nicht?

Trier · Von heute an gelten neue Corona-Regeln. Urlaub im eigenen Land ist nicht möglich. Flugreisende brauchen ab Dienstag negativen Test. Wir erklären, was jetzt gilt.

Die Osterferien haben begonnen:  Diese Corona-Regeln gelten jetzt
Foto: Marius Kretschmer

Wegen weiter steigender Corona-Zahlen werden die Rufe nach einem harten Lockdown lauter. Es deutet sich an, dass Bund und Länder noch vor Ostern über eine Verschärfung der Maßnahmen sprechen werden. Bundesweit wurden am Sonntag über 17 000 Neuinfektionen gemeldet.

Auch in Rheinland-Pfalz sind die Zahlen gestiegen – um 592. Die landesweite Inzidenz kletterte erstmals wieder über die Marke von 100, sie lag gestern bei 106. In der Region schwankt die Inzidenz zwischen 23 in Bernkastel-Wittlich und 125 in der Vulkaneifel. In Trier und Trier-Saarburg liegen die Inzidenzen unter 50, im Eifelkreis beträgt der Wert 89.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) betonte ausdrücklich, dass das Land streng auf die Einhaltung der sogenannten Notbremse achten werde. In Kommunen, in denen die Inzidenz an drei Tagen über 100 liegt, soll es in Absprache mit dem Land Ausgangsbeschränkungen und womöglich auch Einschränkungen des Bewegungsradius geben. Auch die Außengastronomie müsste dort wieder schließen, genau wie Tierparks, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten. Auch die Zahl der erlaubten Kontakte würde dort auf einen Haushalt plus eine weitere Person beschränkt. Kinder bis sechs Jahre werden nicht mitgerechnet.

Die Regeln werden in den heute beginnenden Osterferien nicht gelockert. Urlaub im eigenen Land bleibt weiter verboten. In Deutschland bleiben Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze auch über Ostern geschlossen.

In Kommunen und Landkreisen, in denen die Zahl der Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche unter 100 liegt, dürfen sich weiterhin zwei Hausstände mit maximal fünf Personen treffen – Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Rheinland-Pfalz allerdings nur die „dringende Empfehlung“, im Privaten die Kontakte „auf ein Minimum“ zu reduzieren. Kontrolliert oder sanktioniert werde das nicht, sagte ein Sprecher des Corona-Kommunikationsstabs der Landesregierung. Selbsttests oder Schnelltests könnten daheim dazu beitragen, mehr Sicherheit zu bekommen. Allerdings ändere das Vorzeigen von negativen Testergebnissen nichts an den für die Öffentlichkeit geltenden Kontaktbeschränkungen. Das heißt, auch wenn alle nachweisen könnten, momentan nicht infektiös zu sein, dürften sich trotzdem nicht mehr als die erlaubten zwei Hausstände draußen treffen. Und wenn man andere Personen in der Öffentlichkeit trifft, muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden, auch dort, wo eine Maskenpflicht gilt. Feiern außerhalb der eigenen Wohnung und Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten. Nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die zunächst geplante Osterruhe gekippt hatte, ist auch die Bitte an die Kirchen, Ostergottesdienste nur virtuell zu halten, vom Tisch. Das heißt, auch an den Feiertagen können Gläubige unter strengen Auflagen zusammenkommen, während der Gottesdienste müssen sie medizinische Masken tragen, Gesang ist nicht erlaubt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der Chef des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, riefen die Bürger dazu auf, möglichst zu Hause zu bleiben, „Mobilität und Kontakte, das sind die Treiber dieser Pandemie“, sagte er. Deshalb sei es wichtig, Treffen mit anderen Menschen zu minimieren und nicht zu verreisen. Verboten sind Reisen aber nicht grundsätzlich. Allerdings sind Flugreisende vor ihrer Rückkehr nach Deutschland ab Dienstagfrüh verpflichtet, einen negativen Corona-Test vorzuweisen.

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