Corona Viel Geld für wenig Nutzen

Trier · Die teuer eingekaufte Luca-App hat bei der Kontaktnachverfolgung bislang wenig gebracht.

 Eine Frau scannt am Eingang eines Bekleidungsgeschäftes am Alexanderplatz einen QR-Code zum Download der Luca-App. Die App dient der Datenbereitstellung für eine mögliche Kontaktpersonennachverfolgung.

Eine Frau scannt am Eingang eines Bekleidungsgeschäftes am Alexanderplatz einen QR-Code zum Download der Luca-App. Die App dient der Datenbereitstellung für eine mögliche Kontaktpersonennachverfolgung.

Foto: dpa/Christoph Soeder

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) machte sich im März persönlich stark für den Einsatz der Luca-App. „Wir haben 14 verschiedene Systeme sorgfältig überprüft“, sagte Dreyer damals. „Luca“ sei aus verschiedenen Gründen am besten geeignet.

Am 22. März entschied das rheinland-pfälzische Kabinett, dass sich Rheinland-Pfalz „der gemeinsamen Beschaffung der Luca-App durch die Länder“ anschließt. Ziel der App sei eine möglichst bundeseinheitliche Lösung zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen, hieß es damals. Für die Landesregierung sei ein einheitliches Vorgehen mit den Nachbar-Ländern Hessen, Saarland und Baden-Württemberg besonders wichtig, begründete die Landesregierung die Entscheidung für Luca. Sie ermögliche nicht nur die Erfassung von Kontaktdaten, sondern im Infektionsfall auch „eine einfache, verschlüsselte Übermittlung der Daten an die Gesundheitsämter und eine automatische Information der Bürgerinnen und Bürger über Risikokontakte in der App“.

Der rheinland-pfälzische Hotel- und Gaststättenverband hat bereits damals gefordert, dass auch andere Kontaktnachverfolgungs-Apps zum Zuge kommen sollen. Neben Luca gibt es auch andere Anwendungen mit vergleichbaren Funktionen, etwa Intrada oder Imnu, die in der Region von einigen Gastwirten, Veranstaltern oder Museen benutzt wird. Auch die Corona-Warn-App kann für die Kontaktnachverfolgung genutzt werden.

Das Land hat  1,7 Millionen Euro  für die Einführung von Luca und die Anbindung der Gesundheitsämter bezahlt. Doch die waren von Anfang an skeptisch, zumal in vielen Behörden erst einmal die Voraussetzung für eine entsprechende Vernetzung geschaffen werden musste. Ein halbes Jahr später scheinen sich die Bedenken der Ämter bestätigt zu haben. Während es bei den Gesundheitsämtern in Daun, Wittlich und Bitburg keine Kontaktnachverfolgung über Luca gegeben hat, meldet das Trierer Gesundheitsamt immerhin drei Fälle, bei denen man auf die Daten der Anwendung hätte zugreifen müssen, um Kontaktpersonen schneller nachzuvollziehen.

Auch wenn die Kontaktnachverfolgung über Luca oder anderen Apps bei den Ämtern offenbar nicht für zusätzliche Arbeit sorgt, so arbeiten doch viele der Behörden in der Region momentan wieder an der Belastungsgrenze. Als Grund werden die neue Quarantäneregelungen bei engen Kontaktpersonen von Coronainfizierten durch das Robert Koch-Institut genannt.  Demnach wird die Dauer der Quarantäne von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt. Enge Kontaktpersonen können ab sofort die Quarantäne nach zehn Tagen ohne abschließenden Test beenden. Außerdem besteht die Möglichkeit, frühestens am 5. Tag der Quarantäne einen PCR-Test durchzuführen. Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach Vorliegen des negativen Testergebnisses. Alternativ kann frühestens am 7. Tag der Quarantäne ein Antigen-Schnelltest gemacht werden.

Es sei nicht nachzuvollziehen, dass im 18. Monat der Pandemie immer noch die Einzelfallverfolgung im Vordergrund stehe, kritisiert ein Sprecher der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. „Der damit einhergehende Verwaltungsaufwand hält das Gesundheitsamt davon ab, sich zuvorderst dem Schutz der vulnerablen Gruppen zu widmen.“ Stattdessen werde das Personal in zahlreichen Nachverfolgungen innerhalb der Kindertagesstätten und Schulen gebunden. Ähnlich lautet die Kritik auch aus der Kreisverwaltung des Eifelkreises.

Jeder weitere Öffnungsschritt könne bedeuten, dass die Gesundheitsämter wieder an ihre Belastungsgrenzen stoßen aufgrund steigender Infektionszahlen, falls weiterhin an den Vorgaben für die Kontaktverfolgung etwa in Schulen und Kitas festgehalten werde.

Rheinland-Pfalz hat die Quarantäne-Vorschriften für Schulen geändert. Bei einer Corona-Infektion in einer Klasse muss nur noch der Infizierte und unmittelbare Kontaktpersonen in Quarantäne. Die gesamte Klasse muss sich fünf Tage lang hintereinander testen, alle müssen Maske auch während des Unterrichts tragen.

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