Justiz Dieselskandal: In Trier bereits über 300 Urteile

Trier · Mehr als 200 Verfahren wegen manipulierter Abgassoftware sind beim Landgericht noch anhängig.

 Bayerische Wasserretter thematisieren in der Donau den VW-Dieselskandal.

Bayerische Wasserretter thematisieren in der Donau den VW-Dieselskandal.

Foto: picture alliance / Stefan Puchne/Stefan Puchner

Über 300 Urteile hat das Trierer Landgericht allein in diesem Jahr in Sachen Dieselskandal bereits gefällt. Das sind mehr als doppelt so viele, wie im gesamten vergangenen Jahr. 142 Mal urteilten die Trierer Richter 2018 bei Klagen von Besitzern sogenannter Schummeldiesel. In diesem Jahr sind bereits 306 Verfahren beendet worden. Und es dürften noch einige Urteile in diesem Jahr wegen manipulierter Abgassoftware fallen. 212 Zivilverfahren seien derzeit noch beim Landgericht Trier anhängig, sagte ein Sprecher.

Wegen der großen Anzahl von Klagen gegen Autokonzerne hat das Gericht inzwischen eine Zivilkammer auf solche Verfahren mit manipulierten Autos spezialisiert.

Häufig, aber nicht immer, entscheiden die Richter im Sinne der Autobesitzer. Wie etwa im vergangenen Jahr. Im Oktober verurteilte das Trierer Landgericht den Autobauer VW dazu, einen von der Softwaremanipulation betroffenen Diesel gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Die Richter kamen im Urteil zu dem Schluss, „dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Beklagten (Anmerkung der Redaktion: gemeint ist VW) zum Nachteil des Klägers einen Betrug begangen hat“.

Doch zumeist folgen den Entscheidungen des Landgerichts weitere Urteile. Denn in der Regel lassen die Richter Berufung zu. Und so landet ein Großteil der Klagen in der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht in Koblenz. Dort gingen seit 2017 insgesamt 852 Berufungsverfahren ein. Vier Mal fällten die Koblenzer Richter seit vergangenem Jahr Urteile. In den vergangenen Wochen gab es gleich mehrere Urteile in der Sache. Oft gaben die Richter den Klägern Recht. Wie vergangene Woche, als das Gericht VW verurteilte. Das Gericht hat den Autobauer  dazu verpflichtet, dem Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zu leisten. VW hat bereits angekündigt, Revision einzulegen. Damit dürfte die Klage vorm Bundesgerichtshof landen.

Der Trierer Rechtsanwalt Dirk Sinnig, der mit seiner Kanzlei nach eigenen Angaben zahlreiche Kläger wegen des Abgasskandals vertritt, wertete die Koblenzer Entscheidung als „richtungsweisend“. Sie habe für viele geschädigte Autokäufer auch in anderen Gerichtsverfahren bundesweit Signalwirkung.

Kürzlich wurde bekannt, dass VW wegen des Abgasskandals bislang 1,77 Milliarden Euro gezahlt hat für Berater und Anwälte. Es wird davon ausgegangen, dass die Summe noch steigen wird, da viele Verfahren eben noch laufen. Über 64 000 Klagen betreffen allein den Wolfsburger Konzern.

Zu den Klägern gegen VW gehört auch die rheinland-pfälzische Landesregierung. Ende vergangenen Jahres reichte das Land Klage auf Schadenersatz ein, weil rund 120 Fahrzeuge der Polizei und des Landesbetriebs Mobilität von dem Abgasskandal betroffen sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort