Drogenprozess vor dem Amtsgericht Bitburg vertagt

Bitburg · Der Prozess vor dem Bitburger Amtsgericht gegen einen 33-Jährigen wegen des Vorwurfs des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie unerlaubten Waffenbesitzes musste vertagt werden.

(neb) Grund der Vertagung: Der Verteidiger hatte die mehr als 800 Seiten starke Akte über den Hauptbelastungszeugen erst einen Tag vor Prozessbeginn erhalten. Zudem hatte sich eine Zeugin auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, zwischen Januar und März 2008 als Rauschgiftkurier für einen bereits im vergangenen Sommer am Landgericht Trier verurteilten Drogendealer tätig gewesen zu sein. Dieser hatte nach seiner Verhaftung im Frühjahr des vergangenen Jahres ausgepackt und Dutzende Abnehmer, Lieferanten sowie Kurierfahrer benannt.

Darunter war auch der 33-Jährige aus dem Raum Aachen, der drei Fahrten übernommen haben soll, in denen insgesamt rund 1500 Gramm Amphetamine, 500 bis 1000 Ecstasy-Pillen sowie 300 bis 500 Gramm Marihuana aus den Niederlanden über die Grenze Richtung Aachen beziehungsweise einmal nach Prüm geschafft wurden.

Doch der Angeklagte will keine davon gemacht haben. Er räumte vor Gericht lediglich ein, dass er die bei einer Hausdurchsuchung gefundenen 8,6 Gramm Haschisch für den Eigenbedarf gekauft habe und der aufgefundene Schlagring ein „Souvenir aus Spanien“ gewesen sei. Zwar habe er den Drogendealer flüchtig gekannt, ihn auch einmal gegen eine Zahlung von 150 Euro von Aachen nach Prüm gefahren – Kurierfahrten mit Betäubungsmitteln habe er jedoch nicht für ihn getätigt.

Der zum Prozess als Zeuge geladene Drogendealer dagegen blieb dabei, dass der Angeklagte drei Drogenfahrten für ihn gemacht habe und ihm die Betäubungsmittel im Raum Aachen beziehungsweise in Prüm übergeben habe. Ein weiterer Zeuge, der bei zwei Gelegenheiten den Drogendealer begleitet haben soll und zurzeit ebenfalls wegen des Handels mit Betäubungsmitteln eine Freiheitsstrafe absitzt, konnte heute kein Licht in die Angelegenheit bringen: Er habe bei der Übergabe der Drogen zwar ein Auto des Typs und der Farbe gesehen, wie es der Angeklagte damals besaß – das Gesicht des Kuriers habe er aber nicht erkennen können.

Eine dritte Zeugin – auch aus dem Kreis des Drogendealers und ebenfalls zurzeit inhaftiert – berief sich auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht.

Bis zur Fortsetzung der Verhandlung in drei Wochen soll geklärt werden, ob sie vielleicht doch Angaben zur Sache machen muss.

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