Justiz Dürfen Blitzeranhänger bald nicht mehr eingesetzt werden?
Trier · Der Verfassungsgerichtshof verhandelt die Klage eines Autofahrers, der auf der A 1 bei Wittlich erwischt worden war. Möglicherweise sind Bescheide der Zentralen Bußgeldstelle unwirksam.
„Geblitzte“ Autofahrer dürfen hoffen. Es könnte sein, dass alle Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz unwirksam sind. Das jedenfalls vermutet der Anwalt Alexander Gratz aus dem saarländischen Bous. Er hatte Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt, dass die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer seit 2013 alle Akten zu Verkehrsordnungswidrigkeiten führt, obwohl es dafür noch keine Rechtsgrundlage gibt. Darauf hatten bereits das Oberlandesgericht Koblenz und auch das Amtsgericht Daun hingewiesen. Gratz reichte die Klage im Auftrag eines Autofahrers ein, der bei Naurath (Vulkaneifel) auf der A 1 in der 80er-Zone geblitzt worden war, weil er 52 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass die elektronische Aktenführung möglicherweise gegen „elementare, nicht verzichtbare Grundsätze der Rechtsordnung“ verstoße und daher so erlassene Bußgeldbescheide nichtig und unwirksam seien. Daher müssten Gerichte entscheiden, ob der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus diesem Grund zulässig sei. Gratz geht daher davon aus, dass alle Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldstelle unzulässig sind.