Dehoga-Streit vor dem Kadi Durfte Gastronomie-Präsident vorzeitig bis 2029 gewählt werden?

Trier · Am Mittwoch verhandelt das Bad Kreuznacher Landgericht eine Klage gegen die vorzeitige Amtszeitverlängerung von Dehoga-Präsident Gereon Haumann.

 Dehoga-Präsident Gereon Haumann (links) und Rechtsanwalt Rolf Bietmann.

Dehoga-Präsident Gereon Haumann (links) und Rechtsanwalt Rolf Bietmann.

Foto: TV/Rolf Seydewitz

War die vorzeitige Amtszeitverlängerung des rheinland-pfälzischen Gastro-Präsidenten Gereon Haumann rechtmäßig? Über diese Frage berät heute das Bad Kreuznacher Landgericht. In Bad Kreuznach hat der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga seinen Sitz.