Eckfeld: I-Dötzchen-Streit beendet

Die Entscheidung des Bildungsministeriums und des Verwaltungsgerichts Trier, die Eckfelder Grundschüler mit Beginn des kommenden Schuljahres der Grundschule Laufeld zuzuordnen, ist rechtskräftig. Aktuell hat die Verbandsgemeinde Daun das zuletzt eingelegte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück gezogen.

Die Entscheidung des Bildungsministeriums und des Verwaltungsgerichts Trier, die Eckfelder Grundschüler mit Beginn des kommenden Schuljahres der Grundschule Laufeld zuzuordnen, ist rechtskräftig. Aktuell hat die Verbandsgemeinde Daun das zuletzt eingelegte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück gezogen, so dass das Urteil rechtsverbindlich wurde. Laut VG Manderscheid bedeutet dies, dass grundsätzlich alle künftig einzuschulenden Kinder aus der Ortsgemeinde Eckfeld die Grundschule Laufeld besuchen werden. Der Streit der VGen hatte damit begonnen, dass die VG Manderscheid die jahrelange Praxis, die Kinder nach Gillenfeld zur Schule zu schicken, bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Frage gestellt hatte. Immerhin kostet diese Praxis die VG bis zu 15.000 Euro pro Jahr. Die ADD entschied pro Manderscheid, wogegen die VG Daun klagte. Das Gericht entschied, dass die ADD nicht zuständig sei in dieser Sache, sondern das Ministerium. Das Ministerium sprach sich wie die ADD für Laufeld aus, wogegen Daun wiederum klagte und bei Gericht unterlag.

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