Ehemaliger Jagdpächter zieht mit Ortsgemeinde Bettenfeld vor Gericht

Wittlich/Trier · Ein ehemaliger Jagdpächter fordert von der Ortsgemeinde Bettenfeld 40.000 Euro zurück. Heute wird der Fall vor dem Trierer Landgericht verhandelt.

Bereits zum zweiten Mal trifft die Ortsgemeinde Bettenfeld und ihr ehemaliger Jagdpächter Ewald Holstein vor Gericht aufeinander. 36 Jahre lang hatte Holstein zusammen mit seinem mittlerweile verstorbenen Bruder die Jagd der Gemeinde und der örtlichen Jagdgenossenschaft gepachtet.

Insgesamt verlangt Holstein 40.000 Euro zurück. Sein Anwalt, Hans-Jürgen Thies, argumentiert, dass die Gemeinde neben der Pacht jährlich eine sogenannte Wildschadensverhütungspauschale kassiert, das Geld aber nicht für die Verhinderung von Wildschäden eingesetzt habe. Nur ein Teil des bezahlten Betrags seien in Verbissschutz und Wildzäune investiert worden. Den Restbetrag wolle sein Mandant nun zurück.

Die Gemeinde will den Betrag nicht zahlen. Ihr Rechtsanwalt, Stefan Meiborg, sagt, sie habe den Gesamtpachtbetrag von 77.500 Euro lediglich auf Wunsch des Pächters steueroptimiert aufgeteilt in Pacht und Wildschadenverhütungspauschale. Für die Pauschale muss im Gegensatz zur Pacht keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Solche Absprachen sind laut Meiborg durchaus üblich.

Bei der heutigen Verhandlung sollen Zeugen angehört werden, die bei den Absprachen dabei gewesen sein sollen. Ein Vergleich oder ein Urteil ist am Ende der Verhandlung heute unwahrscheinlich. Schon zweimal ist die Ortsgemeinde Bettenfeld nicht auf Holsteins Forderungen für einen Vergleich – zuerst 10.000 Euro, später auf Anraten des Richters 20.000 Euro – nicht eingegangen.

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