Eifelsteig-Beschilderung muss verdeckt werden

Kordel · Die Klage eines Privatwaldbesitzers im Kylltal bei Kordel gegen die Streckenführung des Eifelsteigs hat jetzt dazu geführt, dass die Beschilderung im betreffenden Bereich verdeckt oder abgehängt werden muss.

 Mit dem Eifelsteig hat die Region einen wichtigen Schritt in Richtung „Wanderland“ gemacht. TV-Foto: Archiv/Marion Maier

Mit dem Eifelsteig hat die Region einen wichtigen Schritt in Richtung „Wanderland“ gemacht. TV-Foto: Archiv/Marion Maier

Wie die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden hat, muss das Land Rheinland-Pfalz die Eifeltourismus GmbH dazu anhalten, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Waldstück-Eigentümerin zu beachten, bis das Gericht eine Entscheidung gefällt hat. Damit darf die vom Land im Juli 2008 erteilte Markierungsgenehmigung nicht vollzogen werden. Auch darf dieser Teil des Premium-Wanderweges vorerst nicht beworben werden.

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