Eifelsteig-Beschilderung muss verdeckt werden
Kordel · Die Klage eines Privatwaldbesitzers im Kylltal bei Kordel gegen die Streckenführung des Eifelsteigs hat jetzt dazu geführt, dass die Beschilderung im betreffenden Bereich verdeckt oder abgehängt werden muss.
14.01.2009
, 14:30 Uhr
Wie die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden hat, muss das Land Rheinland-Pfalz die Eifeltourismus GmbH dazu anhalten, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Waldstück-Eigentümerin zu beachten, bis das Gericht eine Entscheidung gefällt hat. Damit darf die vom Land im Juli 2008 erteilte Markierungsgenehmigung nicht vollzogen werden. Auch darf dieser Teil des Premium-Wanderweges vorerst nicht beworben werden.