Kriminalität Zahl der Senioren im Knast steigt - Spezielle Betreuung für ältere Gefangene fehlt (Video)

Trier · Wie geht man mit einem an Demenz erkrankten, alten Mann um, der seine Frau getötet hat? Diese Frage musste das Trierer Landgericht in einem gestern zu Ende gegangenen Prozess beantworten. Dabei wurde offensichtlich, dass der Strafvollzug im Land auf solche, wie überhaupt auf ältere Straftäter nicht vorbereitet ist.

 Symbolfoto

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Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Im konkreten Fall ist es um einen 83-jährigen Demenzkranken gegangen, der im Januar im Trierer Stadtteil Pfalzel seine zwei Jahre jüngere Ehefrau im Wahn erstochen hat. Aufgrund seiner schweren Krankheit ist der Mann schuldunfähig, weswegen er — obwohl die Strafprozessordnung vorschreibt, dass Angeklagte beim Prozess anwesend sein müssen — nicht vor Gericht erscheinen musste. Allerdings ging es vor dem Trierer Landgericht nicht um die Tat an sich, sondern darum, ob der 83-Jährige dauerhaft in einer auf psychischkranke Straftäter spezialisierten Klinik oder einem Pflegeheim für schwer demenzkranke Menschen untergebracht werden soll.

Das Gericht entschied gestern, dass der Mann weiter in der psychiatrischen Landesklinik Nettegut in Andernach (Kreis Ahrweiler) untergebracht werden soll, wo er sich seit der Tat befindet. Die Vorsitzende Richterin sagte, genau wie Staatsanwalt Eric Samel, zwar sei das nicht „der ideale Ort“ für einen Demenzkranken, es gebe derzeit aber keine andere Möglichkeit entsprechende Straftäter unterzubringen. Der Verteidiger des 83-Jährigen, Andreas Ammer, hatte beantragt, den Mann in einem speziell auf schwer Demenzkranke spezialisierten Heim in der Eifel unterzubringen, die Einrichtung in Andernach sei dafür nicht geeignet. Das Gericht jedoch stuft genau wie die Staatsanwaltschaft den 83-Jährigen als gefährlich ein, daher müsse er in einer entsprechend gesicherten Einrichtung untergebracht werden.

Ammer sieht die rheinland-pfälzische Justiz nicht ausreichend auf solche Fälle vorbereitet. In den kommenden Jahren müsse aufgrund der demografischen Entwicklung vermehrt mit älteren und auch demenzkranken Straftätern im Land gerechnet werden, sagte der Anwalt nach dem Prozess.

Es gebe keine besonderen Unterbringungsmöglichkeiten für demenzkranke Gefangene, sagt Christoph Burmeister, Sprecher des rheinland-pfälzischen Justizministeriums. Auch eine systematische Betreuung von älteren Gefangenen gebe es nicht in den Haftanstalten. „Sind ältere Gefangene tatsächlich gebrechlich oder pflegebedürftig, sind die Voraussetzungen einer Haftunfähigkeit zu prüfen“, sagt Burmeister. Gegebenenfalls könne eine Verlegung in das Justizvollzugskrankenhaus in Wittlich veranlasst werden, wo eine entsprechende Versorgung ermöglicht werden könne.

Die Bediensteten der Haftanstalten würden in der Aus- und Fortbildung auf „altersbezogene Themen“ vorbereitet. So gäbe es in einigen Justizvollzugsanstalten bereits spezielle Sportangebote für Senioren. Ein eigener Knast nur für Ältere, wie im baden-württembergischen Singen, ist in Rheinland-Pfalz nicht geplant. Die Unterbringung in einer für die Senioren heimatnahen Haftanstalt statt in einer zentralen Spezialeinrichtung habe den Vorteil, dass sie den Kontakt zu ihrer Familie besser halten könnten, sagt der Ministeriumssprecher. Viele Gefängnisse im Land seien bereits barrierefrei umgebaut, was auch älteren Besuchern zugute komme.

Die Zahl der älteren Gefangenen habe in den vergangenen Jahren nur im geringen Maße zugenommen, heißt es aus dem Justizministerium. Allerdings zeige sich auch in den Haftanstalten, dass Menschen immer älter würden und länger fit blieben. Burmeister: „Die Tatsache, dass Gefangene über 55 oder 60 Jahre alt sind, bedeutet nicht automatisch, dass es sich hierbei um gebrechliche oder pflegebedürftige Personen.“

Bundesweit waren im vergangenen Jahr von rund 48.000 Gefangenen 2039 über 60 Jahre alt, davon 594 zwischen 65 und 70 Jahre alt, 417 waren älter als 70. Zehn Jahre zuvor gab es 1767 über 60 Jährige in den deutschen Knästen.

In Rheinland-Pfalz saßen zum Stichtag 31. März 29 über 70-Jährige in den Gefängnissen, fünf davon in Wittlich. Acht dort Inhaftierte waren zu dem Zeitpunkt zwischen 65 und 70 Jahre alt (bei ingesamt 527 Gefangenen). In der Trierer Haftanstalt (insgesamt 95 Gefangene zu dem Zeitpunkt) war ein Gefangener zwischen 65 und 70 Jahre alt.

Laut Kriminalstatistik sind gerade einmal sieben Prozent der von der Polizei ermittelten Straftäter älter als 60. Selten sind darunter Gewaltverbrecher. Zumeist werden Ältere wegen Ladendiebstahl, Trunkenheit am Steuer oder Steuervergehen verurteilt. Themen des Tages Seite 3

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