Arbeitsminderungs-Bescheinigung Ärzte wollen Arbeitnehmer künftig ein bisschen krankschreiben

Trier · Bislang sind Beschäftigte entweder arbeitsunfähig oder arbeitsfähig. Jetzt gibt es einen Vorschlag für eine Zwischenlösung. In der Region Trier stößt die Idee auf ein geteiltes Echo.

 Eine Medizinerin untersucht einen Patienten mit einem Stethoskop.

Eine Medizinerin untersucht einen Patienten mit einem Stethoskop.

Foto: dpa/Maurizio Gambarini

Durchschnittlich zwölf Tage hat jeder Beschäftigte im vergangenen Jahr aus Krankheitsgründen an seinem Arbeitsplatz gefehlt. Zu diesem Ergebnis kommt das Wissenschaftliche Institut der AOK in seinem aktuellen Fehlzeiten-Report. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Krankschreibungen geht laut Bundesregierung in die Milliarden.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Ärzteverband Marburger Bund für eine neue Art der Krankschreibung ausgesprochen: die sogenannte Arbeitsminderungs-Bescheinigung. „Viele erkrankte Arbeitnehmer könnten wahrscheinlich schneller genesen und würden weniger lange dem Arbeitsprozess fernbleiben, wenn es nicht nur die Wahl zwischen Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit gäbe“, sagt Verbandschef Rudolf Henke. Sein Vorschlag: eine Teilkrankschreibung, in der der Arzt dem Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl Stunden täglich Schonung verordnen kann. Vorteil für den Arbeitgeber: Der Beschäftigte fällt wenigstens nicht komplett aus.

Der Hauptgeschäftsführer der Trierer Handwerkskammer, Axel Bettendorf, steht dem Vorschlag positiv gegenüber „Der Kranke würde so in die betrieblichen Abläufe eingebunden bleiben und Kontakt zu den Kollegen behalten“, sagt er. Eine Herausforderung sei es aber, praxisnahe Regelungen zu finden, mit denen am Ende Ärzte, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zurechtkämen, meint der HWK-Chef.

Die Verantwortlichen im rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium sind dagegen eher skeptisch. Entscheidend sei, dass der Druck auf den Patienten nicht noch stärker werde, als er ohnehin schon bei Vollzeit-Krankschreibungen sei, sagt Ministeriumssprecherin Sandra Keßler.

Zudem müsse der Arzt die jeweilige Arbeitssituation schon genau kennen und wissen, ob der Beschäftigte während der Teil-Krankschreibung auch entlastet werden könne. Die Landesgeschäftsführerin der Krankenkasse Barmer, Dunja Kleis, spricht von einem „interessanten Vorschlag“, bei dem es aber Abgrenzungsprobleme zur kompletten Arbeitsunfähigkeit geben könne. Kleis setzt daher auf einen neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Wiedereingliederungs-Möglichkeiten ins Arbeitsleben verbessern will.

Wer innerhalb eines Jahres mindestens sechs Wochen im Betrieb gefehlt hat, hat schon heute einen Anspruch auf das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement. Dabei sollen Langzeiterkrankte nach und nach wieder an den einstigen Vollzeit-Job gewöhnt werden. Experten wie der Chef der saarländischen Kassenärzte, Gunter Hauptmann, kritisieren, dass von dieser Möglichkeit viel zu wenig Gebrauch gemacht werde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort