Justiz Ein vermeintlich endloser Rechtsstreit geht in die nächste Runde

Trier · Das Trierer Landgericht verhandelt Schadenersatzklagen gegen einen ehemaligen Topmanager und gegen den Trierer Sparkassenchef.

Justiz: Ein vermeintlich endloser Rechtsstreit geht in die nächste Runde
Foto: TV/Friedemann Vetter

Sechs Jahre bereits dauert der Rechtsstreit zwischen der Reh-Gruppe, zu der die Sektkellerei Schloss Wachenheim gehört, und dem ehemaligen Chef der zur Gruppe gehörenden Hofgut Stiftung Kloster Machern, Hans-Jürgen Lichter. Fast genauso lange dauert die juristische Auseinandersetzung des Unternehmensimperiums mit dem Chef der Trierer Sparkasse, Günther Passek. Er war Aufsichtsrat der Stiftung. Von beiden sowie von einem Trierer Steuerberater verlangt die Reh-Gruppe Schadenersatz von fast 16 Millionen Euro. Hintergrund sind Grundstücksgeschäfte rund um das ehemalige Klostergelände St. Paul in Wittlich. Gestern haben sich die Anwälte der Streitparteien vor der Handelskammer des Trierer Landgerichts getroffen. Eine mögliche Einigung, wie sie Richter Eberhard Speicher vorgeschlagen hat, lehnen alle Seiten ab. Am 8. November soll ein Urteil gefällt werden. Doch dass damit die Sache erledigt ist, daran hat auch der Richter seine Zweifel. Er ist sich sicher, dass das Ganze in die nächste Instanz gehen und vermutlich noch „Generationen von Richtern“ beschäftigen wird.

Die Vorwürfe gegen Lichter und Passek wiegen schwer. Lichter war 2006 Vorstand der Kloster Machern AG geworden und hat sich in dieser Funktion um das Immobiliengeschäft der Reh-Gruppe gekümmert. 2007 hat die AG ein 273 000 Quadratmeter großes, damals noch nicht als Bauland deklariertes Grundstück rund um das ehemalige Missionsgebäude erworben, um dort unter anderem eine Seniorenresidenz und ein Mehrgenerationendorf zu errichten. Laut einem Gutachten war das Grundstück damals 1,6 Millionen Euro wert, was einem Quadratmeterpreis von 5,60 Euro entsprochen hätte. Die Kloster Machern AG hat das Areal für 1,01 Millionen Euro (Quadratmeterpreis 3,66 Euro) gekauft. Zwei Jahre später, nachdem der Wittlicher Stadtrat für einen Teil des Grundstücks Baurecht erteilt hatte, soll sich der Grundstücksrichtwert auf 80 Euro pro Quadratmeter erhöht haben. Die Kloster Machern AG hat daraufhin 200 000 Quadratmeter des Areals für drei Millionen Euro (Preis pro Quadratmeter: 15 Euro) verkauft.

2013 dann hat die zur Sparkassengruppe gehörende Landesbausparkasse (LBS) 30 Baugrundstücke an Investoren und Bauherren für einen Quadratmeterpreis zwischen 142 und 150 Euro verkauft. Und genau wegen dieser Differenz aus dem von der Klostern Machern AG zunächst erzielten Verkaufserlös und dem späteren Grundstückswert macht die Unternehmensgruppe Reh einen entgangenen Gewinn von rund 16 Millionen Euro geltend. Sie wirft Lichter vor, seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen zu sein und einen zu niedrigen Kaufpreis für das Grundstück verlangt zu haben. Dadurch habe er das Vermögen der Hofgut Stiftung Kloster Machern AG gemindert.

Das Unternehmen wirft Passek nach Informationen unserer Zeitung Pflichtverletzung vor. Er sei seinen Überwachungspflichten als Aufsichtsratsvorsitzender nicht nachgekommen – unter anderem, weil er nicht das Aufsichtsgremium über die Grundstücksgeschäfte und den höheren Wert der Bauflächen informiert habe. Außerdem habe er damals, so der Vorwurf, erkennen müssen, dass einige Grundstücke unter Wert verkauft worden seien. Zudem habe es laut der Reh-Gruppe einen Interessenskonflikt von Passek, der damals stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Trier war, gegeben. Es soll, so lautet zumindest der diesbezügliche Vorwurf, im Raum gestanden haben, dass sich die Sparkasse Trier neben der Sparkasse Mittelmosel-Eifel Mosel Hunsrück an der Vermarktung des damals geplanten Mehrgenerationendorfes auf dem Areal beteiligt.

Insider gehen mittlerweile davon aus, dass es aufgrund der Komplexität des Verfahrens möglicherweise doch noch zu einer Einigung zwischen den Parteien kommen könnte und der geltend gemachte Schaden nicht persönlich von den Beklagten sondern über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beglichen wird.

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