Staatsanwaltschaft Einbrüche während Beerdigungen und Sprengstoffbesitz: Zwei Männer angeklagt

Trier · Zwei Männer wurden wegen einer Serie von Einbrüchen im Hochwald und im nördlichen Saarland angeklagt. Zur Beute sollen Waffen, aber auch eine Fingerhut-Sammlung gehören.

Einbrüche während Beerdigungen  und Sprengstoffbesitz - Zwei Männer angeklagt
Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen zwei Männer im Alter von 23 und 27 Jahren wegen einer Serie von Wohnungseinbrüchen Anklage beim Landgericht Trier erhoben. Nach Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei wird den beiden aus dem nördlichen Saarland stammenden Angeschuldigten vorgeworfen, von April 2019 bis März 2020 insgesamt 29 Einbruchsdiebstähle in Wohnungen beziehungsweise versuchte Einbruchsdiebstähle schwerpunktmäßig im Hochwald, aber auch im Saarland begangen zu haben. Vier weitere Einbruchsdiebstähle aus leerstehenden Häusern werden den Männern zur Last gelegt. Laut Staatsanwaltschaft wurden bei den Einbrüchen Wertgegenstände sowie Waffen und Munition entwendet.

Die Männer sollen in mehreren Fällen die Abwesenheit der Hausbewohner während der Beerdigung naher Verwandter gezielt ausgenutzt haben, um in die Wohnungen einzubrechen. Die hierzu erforderlichen Informationen sollen sie sich unter anderem aus  veröffentlichten Todesanzeigen beschafft haben. In weiteren Fällen sollen sie in die vermeintlich leerstehenden Wohnhäuser kürzlich Verstorbener eingedrungen sein, was in der Bevölkerung zu einer großen Beunruhigung geführt habe, wie es in der Pressemitteilung heißt.

Auf TV-Nachfrage erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen, dass die Beschuldigten in erster Linie Schmuck und Bargeld gestohlen haben sollen, aber auch Münzen, Kameras, Werkzeug sowie eine Fingerhut-Sammlung. Die Angeklagten sollen überwiegend im Raum Zerf/Mandern/Hentern sowie im nördlichen Saarland in der Gegend von Losheim/Lebach/Wadern aktiv gewesen sein.

Im Rahmen der intensiven und umfangreichen Ermittlungen des Fachkommissariats Bandenkriminalität der Kriminaldirektion Trier unter Leitung der Staatsanwaltschaft Trier seien  bei einem der beiden Angeschuldigten zudem mehr als zehn Kilogramm Sprengstoff sichergestellt worden. Gegen ihn sei daher auch Anklage wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erhoben worden.

Teile des Diebesguts hat die Polizei bei Hausdurchsuchungen sowie in eigens angelegten Depots in Wohnortnähe der Tatverdächtigen gefunden und an die Geschädigten zurückgegeben.

Die beiden Angeklagten befinden sich laut Staatsanwaltschaft seit ihrer Festnahme am 17. Juni 2020 in Untersuchungshaft. Ein Termin für die Hauptverhandlung am Landgericht Trier steht noch nicht fest.

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