Gesundheit Einige Kassen senken minimal ihre Beiträge

Trier · Verbraucherschützer raten Krankenversicherten, neben den Kosten auf die Leistungen zu achten.

 Elektronische Gesundheitskarten.

Elektronische Gesundheitskarten.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Die Zahl der Arbeitslosen ist so niedrig wie lange nicht. Die Wirtschaft brummt, es gibt kaum offene Stellen. Mehr Beschäftigte bedeuten auch mehr Sozialversicherte, also Beitragszahler an die Rentenversicherung und die gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch haben sich die Einnahmen der Kassen deutlich verbessert. Bereits im Oktober hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verkündet, dass aufgrund der „guten Finanzlage“ der gesetzlichen Krankenkassen der durchschnittliche Zusatzbeitrag im kommenden Jahr um 0,1 Prozentpunkte auf ein Prozent gesenkt werde. Bindend ist diese Vorgabe aber nicht.

Jede gesetzliche Krankenkasse kann individuell zusätzlich zu dem von der Politik festgelegten allgemeinen und für alle Kassen gleichen Beitragssatz von 14,6 Prozent einen Beitrag erheben, wenn sie mit dem ihr zugewiesenen Geld nicht auskommt. Gewinn machen dürfen Krankenkassen nicht. Überschüsse müssen sie entweder an ihre Versicherten weitergeben – in Form niedrigerer Zusatzbeiträge – oder sie müssen Rücklagen bilden.

Daher werden auch nicht alle Kassen im kommenden Jahr ihren Zusatzbeitrag senken. So verlangt  die DAK weiterhin zusätzlich zu dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent von ihren Versicherten noch 1,5 Prozent mehr. Auch bei der IKK Südwest heißt es: „Unser Beitragssatz bleibt in 2018 stabil.“ Was nichts anderes bedeutet, als dass die Versicherten wie bisher einen Zusatzbeitrag von 1,5 Prozent zahlen müssen.

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat angekündigt, ihren Zusatzbeitrag um 0,1 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent zu senken. Der Beitragssatz für TK-Versicherte würde dann bei 15,5 Prozent liegen. Genau wie die Barmer will die TK heute über den künftigen Zusatzbeitrag entscheiden. Es wird erwartet, dass dieser bei der Barmer unverändert bei 1,1 Prozent liegen wird. Konkrete Angaben dazu machte die Barmer-Landeschefin, Dunja Kleis, auf TV-Anfrage nicht. Sie sagte: „Aufgrund der stabilen Finanzlage und der guten wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Jahr gehen wir davon aus, dass wir auch 2018 einen attraktiven Beitragssatz anbieten werden.“

Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz müssen ab kommendem Jahr statt 15,6 nur 15,5 Prozent als Beitrag zahlen. Die im pfälzischen Eisenberg beheimatete Kasse senkt ihren Zusatzbeitrag von 1,1 auf ein Prozent.

Eine Senkung des Zusatzbeitrags um 0,1 Prozentpunkte macht bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2500 Euro eine Ersparnis von 2,50 Euro aus. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Versicherte nicht allein von der Höhe des Zusatzbeitrages abhängig machen sollten, ob sie die Krankenkasse wechseln. Sie raten dazu, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehenden Angebote der einzelnen Kassen genau zu vergleichen, da sich diese durchaus voneinander unterscheiden könnten. So übernimmt zum Beispiel nicht jede Krankenkasse die Kosten für die Grippeschutz­impfung oder für alternative Heilmethoden.

Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, besteht für die Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Jede Kasse müsse ihre Versicherten spätestens im Monat, bevor der höhere Beitrag fällig ist, darüber und über das Sonderkündigungsrecht informieren, sagt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Lesen Sie mehr zum Thema:

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort