Coronavirus Quarantäne-Vorschrift gilt auch im Inland

Trier · Sogar der Urlaub in Deutschland kann problematisch werden. Herbsturlauber müssen genau hinschauen.

Wer in den Herbstferien verreisen will, der muss schon sehr genau schauen, ob sein Urlaubsziel nicht zu den Corona-Risikogebieten gehört. Am Freitagabend hat die Bundesregierung die Liste der Länder erweitert. Mittlerweile gehören fast die gesamte Niederlande dazu mit Ausnahme der Provinzen Limburg und Zeeland, die für viele ein sehr beliebtes Urlaubsziel ist.

Doch selbst wer dem Rat von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder folgt, seinen Herbsturlaub in Deutschland zu verbringen, muss aufpassen, wo er hinfährt. Denn auch hierzulande gibt es Risikogebiete. Und für die gelten die gleichen Regeln wie für die im Ausland.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am Freitag beschlossen, dass für deutsche Risikogebiete die gleichen Vorschriften gelten wie für ausländische. „Ein Risikogebiet ist laut der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung ein Gebiet im internationalen Raum, das vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuft wurde, oder ein Gebiet innerhalb von Deutschland, das gemäß der Veröffentlichung im täglichen Lagebericht des RKI eine Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen aufweist“, teilte ein Sprecher des Corona-Kommunikationsstabs der Landesregierung mit. In der seit Samstag geltenden aktualisierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes habe man sich für einen einheitlichen Regelungsrahmen entschieden „unabhängig davon, ab Menschen aus einem Risikogebiet in Deutschland oder international einreisen oder sich aus Rheinland-Pfalz dort kurzfristig aufhalten“. In Deutschland wurden am Sonntag Teile von Berlin, der Kreis Vechta und die Städte Remscheid und Hamm als Risikogebiete eingestuft. Wer also aus diesen Gebieten nach Rheinland-Pfalz einreist oder sich länger dort aufgehalten hat, muss sich an die Quarantäneregeln halten. Nicht in Quarantäne müsse, wer entweder täglich (zum Beispiel Pendler) oder einmalig für bis zu fünf Tage aus beruflichen oder medizinischen Gründen nach Rheinland-Pfalz einreise. Wer keinen medizinischen oder beruflichen Grund hat, kann trotzdem bis zu 24 Stunden im Land bleiben, beispielsweise zum Einkaufen. Ebenfalls keine Einschränkungen haben Einreisende mit einem maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test.

Auch wer einen sonstigen triftigen Reisegrund habe, etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch eines Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Ausbildung oder Studium dürfe uneingeschränkt einreisen. Und wenn sich Rheinland-Pfälzer weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hätten, brauchen sie auch nicht in Quarantäne.

Möglicherweise wird der Zeitraum verlängert, für den sich Bürger aus grenznahen Risikogebieten wie etwa Luxemburg ohne Quarantäne oder Nachweis eines negativen Tests in Rheinland-Pfalz aufhalten dürfen. Seit Samstag erlaubt die Landesregierung diesen ohne triftigen Grund und ohne Einschränkung für bis zu 24 Stunden über die Grenze zu kommen. Nun könnte der Zeitraum auf 48 Stunden verlängert werden, wenn der Bund eine neue Verordnung erlasse.

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