Tatbestand Betrug Eselsfleisch und falsche Mengen: Schlachthofbetreiber aus der Eifel verurteilt

Trier · Das Amtsgericht Trier hat am Montag zwei Schlachthofbetreiber aus der Eifel zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, bei Fleischverkauf und -deklarierung betrogen zu haben.

Eselsfleisch und falsche Mengen: Schlachthofbetreiber aus der Eifel wegen Betrugs in Trier verurteilt
Foto: dpa/Britta Pedersen

Neun und sieben Monate Gefängnis auf Bewährung: So lautet die Strafe, zu der das Amtsgericht Trier am Montag die beiden Betreiber eines Schlachthofs in der Westeifel verurteilt hat – wegen Bestechung, Betrugs und Steuerhinterziehung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer, die in der Verhandlung ein Teilgeständnis ablegten, gegenüber Landwirten das Gewicht verwertbaren Schlachtfleischs falsch angegeben hatten. Außerdem hatten sie einen Esel nach der Schlachtung als Pferdefleisch deklariert und verkauft und sollen darüber hinaus Fleisch als Lebensmittel gehandelt haben, obwohl es nur als Tierfutter hätte verwendet werden dürfen.

Ebenfalls angeklagt, und zwar wegen Bestechlichkeit, war ein für ihren Schlachthof zuständiger Tierarzt, der bei der Sache mit dem Esel „einmal weggeguckt“ habe, sagte Gerichtsdirektor Albrecht Keimburg gegenüber dem TV. Das Verfahren gegen den Mediziner wurde gegen eine Geldstrafe von 400 Euro eingestellt.

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