EuGH kippt EU-Entscheidung gegen belgische Gebühren für Ryanair

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof hat der irischen Billig-Fluggesellschaft Ryanair in einem Streit mit der EU-Kommission um ermäßigte Flughafengebühren in Charleroi (Belgien) Recht gegeben. Eine Entscheidung der Kommission, die Ermäßigungen als unerlaubte staatliche Beihilfen zu bewerten, sei rechtsfehlerhaft, entschied das EU-Gericht erster Instanz am Mittwoch in Luxemburg.

(dpa/lrs) Die Annahme der Kommission, die belgische Region Wallonien könne sich nicht wie ein privater marktwirtschaftlicher Wirtschaftsteilnehmer verhalten haben, sei unzutreffend. Die Entscheidung der Kommission, Belgien müsse die Beihilfen wieder zurückfordern, sei deswegen nichtig.

Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Auch gegen den Flughafen Hahn im Hunsrück, der ein wichtiges Drehkreuz für Ryanair ist, und andere deutsche Flughäfen laufen Prüfverfahren der Europäischen Kommission wegen möglicherweise unzulässiger staatlicher Subventionen.

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