Justiz Trierer Landgericht verurteilt Ehepaar wegen Untreue in 149 Fällen

Trier · Ein ehemaliger Mitarbeiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) und seine Ehefrau sind heute morgen vom Trierer Landgericht wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Mann muss für zwei Jahre ins Gefängnis, seine Frau wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

 Das Trierer Landgericht hat einen ehemaligen Mitarbeiter des Landesbetriebs Mobilität und seine Frau wegen Untreue verurteilt.  Foto: dpa

Das Trierer Landgericht hat einen ehemaligen Mitarbeiter des Landesbetriebs Mobilität und seine Frau wegen Untreue verurteilt. Foto: dpa

Foto: dpa/Uli Deck

Das Ehepaar habe eine „erhebliche kriminelle Energie“ an den Tag gelegt, um sich zu bereichern, begründete der Vorsitzende Richter Peter Egnolff das Urteil gegen den 50-Jährigen ehemaligen Mitarbeiter des LBM und dessen Ehefrau.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden die Behörde über zwei Jahre lang in 149 Fällen um Einnahmen von 179000 Euro gebracht haben. Der Ex-Regierungsinspektor, der in der Außenstelle Trier der Koblenzer Zentrale des Landesbetriebs Mobilität (LBM) gearbeitet hat, hat demnach Gebühren für die Genehmigung etwa von Schwer- und Spezialtransporten zu niedrig angesetzt. Die Aufträge für die Genehmigungsanträge sollen von einer Servicefirma gekommen sein, die seine Frau 2012 gegründet hatte. „Es kann nicht sein, dass ein Beamter dieses System für sich ausnutzt, um sich zu bereichern“, redete der Richter vor allem dem gesundheitlich angeschlagenen Mann ins Gewissen. Auch der Frau machte er deutlich, dass ihr Anteil an der Tat nicht unerheblich gewesen sei. Ohne das Geständnis, das beide nach Aushandeln eines sogenannten Deals, der ihnen vorab eine vereinbarte Höchststrafe garantiert hat, abgelegt haben, hätte auch der 53-Jährigen eine Gefängnisstrafe gedroht, sagte Egnolff. Er verurteilte den Mann zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft, die Frau zu einem Jahr auf Bewährung. Wegen der vom Gericht verschuldeten überlangen Verfahrensdauer wird den beiden ein Teil der Strafe erlassen.

Das Gericht blieb mit dem Urteil unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von zwei Jahren und zehn Monaten für den Mann und eineinhalb Jahren Bewährungsstrafe für die Frau.

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