Experte: Polizei hätte nicht schießen dürfen
Trier · Gegen die zwei Polizisten, die am Mittwoch nach einem Banküberfall auf einen Belgier geschossen haben, wird ermittelt. Der 37-Jährige, der an der Lunge getroffen wurde, wird weiter im Krankenhaus behandelt.
(wie) Die Polizisten hätten nicht schießen dürfen. Für den Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy besteht kein Zweifel, dass die Zivilbeamten, die am Mittwoch in der Nähe von Dodenburg (Kreis Bernkastel-Wittlich) einen 37-jährigen Belgier angeschossen haben, unverhältnismäßig gehandelt haben.
Der Mann, ein Spediteur aus dem belgischen Hasselt, war unterwegs, um einen Tieflader zu kaufen. Laut Auskunft seiner Anwältin Anne Bosch aus Trier stand er in einem Waldweg und telefonierte, als ein Wagen mit hoher Geschwindigkeit auf der Straße wendete und auf ihn zukam. Einer der beiden Männer in Straßenkleidung habe eine Maschinenpistole in der Hand gehalten. Der 37-Jährige habe daraufhin Panik bekommen, habe seinen Wagen gestartet und sei losgefahren. Daraufhin seien die beiden Männer, die sich nicht als Polizisten zu erkennen gegeben hätten, aus dem Auto gestürmt, dann seien Schüsse gefallen.
Der Mann soll während seiner gestrigen Vernehmung von einer Salve gesprochen haben, die auf seinen Kastenwagen abgegeben wurde. Die Polizisten fahndeten nach einem Bankräuber, der kurz zuvor im 20 Kilometer entfernten Großlittgen eine Sparkassenfiliale überfallen hatte.
Eine Kugel traf den Belgier. Er erlitt nach Auskunft der Anwältin einen Lungendurchschuss, die Kugel blieb im rechten Schulterblatt stecken. Er habe nur mit Mühe und Not noch fahren können, wäre fast mit einem LKW zusammengestoßen, sagt Bosch. Der verletzte Belgier fuhr weiter nach Dodenburg. Unklar ist, ob die Polizisten ihm folgten. Die Beamten machen weiterhin von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Im Hof einer Gaststätte bat der Belgier einen Mann um Hilfe. Er sagte, er sei angeschossen worden, und brach dann zusammen. Der 37-Jährige, der verheiratet ist, habe nur mit viel Glück überlebt, sagt seine Anwältin. Laut Staatsanwaltschaft gibt es weiterhin keinen Verdacht gegen den Mann. Die Fahndung nach dem Bankräuber gehe weiter.
Die Polizei muss sich bei einer Verkehrskontrolle zu erkennen geben, sagt der Rechtswissenschaftler Gusy. Die normale Polizeikelle reiche als Erkennungsmerkmal nicht aus, es müsse wenigstens ein Streifenwagen oder ein uniformierter Polizist dabei stehen. Gegen die beiden Polizisten wird laut Staatsanwaltschaft nun ermittelt.