Gefährliche Ablenkung Busfahrer schaut Film während der Fahrt

Saarburg/Luxemburg · Ein Fahrgast hat den Fahrer eines Pendler-Busses im Berufsverkehr auf der luxemburgischen A 1 gefilmt, während vor ihm im Cockpit auf dem Smartphone ein Film läuft. Dafür hat der Mann eine Abmahnung bekommen.

 Ein Fahrer eines von Saarburg aus fahrenden Busses nach Luxemburg hat die Fahrgäste in eine gefährliche Situation gebracht. Er hat während des Fahrens einen Film auf seinem Handy geschaut.  Foto: Friedemann Vetter

Ein Fahrer eines von Saarburg aus fahrenden Busses nach Luxemburg hat die Fahrgäste in eine gefährliche Situation gebracht. Er hat während des Fahrens einen Film auf seinem Handy geschaut. Foto: Friedemann Vetter

Foto: L'Essentiel

Das Video zeigt einen Busfahrer an seinem Arbeitsplatz. Der Mann, der verpixelt ist, hat mindestens eine Hand am Steuer. Neben dem Lenkrad ist ein fest installierter Monitor zu sehen. Er dient dem Fahrkartenverkauf und ist während der Fahrt nicht in Gebrauch. Neben dem Monitor läuft allerdings auf einem Smartphone ein Film. Das Gerät hält der Fahrer nicht in der Hand. Es ist auf einer Halterung befestigt. Im Hintergrund ist durch die Windschutzscheibe des Fahrzeugs zu sehen, dass der Bus im zäh fließenden Verkehr auf der luxemburgischen A 1 unterwegs ist. Ob der Busfahrer den Film intensiv verfolgt, ist nicht zu erkennen. Aufgenommen wurde das Video am Freitagmorgen.

Den Film hat ein Fahrgast der Linie 157, die zwischen Saarburg und Luxemburg fährt, der luxemburgischen Zeitung L’Essentiel zugespielt. Die Redaktion hat es veröffentlicht und berichtet, dass die saarländische Busfirma ihren Fahrer wegen des Vorfalls in dem mit 60 Menschen besetzten Bus abgemahnt habe.

Marga Nies von der Firma Müller-Nies-Reisen aus Perl bestätigt den Vorfall gegenüber dem TV: „Es gibt keine Entschuldigung dafür.“ Der Fahrer sei eigentlich sehr gut und habe versichert, zum ersten Mal so etwas gemacht zu haben. Sie habe wegen das Vorfalls eine Abmahnung ausgesprochen, sagt Nies. Außerdem werde der Mann, der bisher fast immer zwischen Saarburg und Trier unterwegs gewesen sein, nicht mehr auf der Linie 157 eingesetzt, sondern im Raum Merzig.

Weitere Konsequenzen drohen dem Mann vermutlich nicht. Clemens Gergen von der Pressestelle der saarländischen Polizei in Saarbrücken sagt auf TV-Anfrage: „Für einen Verstoß in Luxemburg kann der Fahrer in Deutschland nicht bestraft werden.“ Ein Sprecher der Polizei in Trier sagt, dass es sich aus deutscher Sicht um einen Bußgeldtatbestand handele, der von der Polizei registriert und an die Führerscheinstelle weitergegeben werden könne. Beide Polizei-Pressestellen verweisen aber auf den Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung, der die Nutzung von Handys verbietet.

Linn van Raay, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Trier, erklärt auf Nachfrage des TV, dass die Nutzung eines Handys, sofern der Fahrer dadurch abgelenkt wird, während der Fahrt verboten ist. Besonders wenn es zu einem Unfall komme, könne sich das negativ auf den Handynutzer auswirken. Im schlimmsten Fall müsse der Fahrer, der nachweislich durch ein Smartphone abgelenkt werde, voll haften. „Wenn das Handy nicht an einer Halterung befestigt ist, sondern in die Hand genommen wird, ist die Nutzung ausnahmslos verboten“, sagt die Anwältin.

Sie betont, dass der Paragraf 23 in der STVO offen lasse, wie lange der Blick auf das Gerät gerichtet sein muss, um von einer Ablenkung auszugehen. Der Gesetzgeber habe keine Zeitspanne festgesetzt, da der „Blindflug“ durch einen Blick auf das Gerät von der konkreten Situation abhänge. Wenn der Fahrer durch den Verkehr stark beansprucht werde – zum Beispiel im Berufsverkehr – sei der Blick auf einen Bildschirm, auch auf ein Navi, komplett verboten. Das Gesetz ist laut van Raay 2017 extra geändert worden, um das Lesen von Kurznachrichten und auch das (ausschnittweise) Schauen von Filmen auf dem Smartphone zu verbieten.

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