Fall gegen mutmaßlichen Kinderschänder wird erneut verhandelt

Trier · Der Fall eines 76-jährigen mutmaßlichen Kinderschänders wird nochmals vom Trierer Landgericht verhandelt. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts vom Oktober teilweise aufgehoben.

Die Kammer hatte den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 56 Fällen, davon in drei Fällen tateinheitlich begangen mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in jeweils zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen in 13 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Dagegen hat der BGH mit Beschluss vom 3.März das Urteil der 2. Strafkammer hinsichtlich der Feststellungen teilweise aufgehoben und zur erneuten Verhandlung - auch zur Entscheidung über die Gesamtstrafe - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Trier zurückverwiesen.

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