Fell: Nach Hammer-Attacke Haftbefehl wegen versuchten Mordes

Als geplanter Überfall hat sich jetzt der vermeintliche Streit zweier Männer in Fell, bei dem beide durch Hammerschläge schwer am Kopf verletzt wurden (wir berichteten), herausgestellt. Am Mittwoch ergingen Haftbefehle wegen versuchten Mordes und versuchten Raubes.

Am 11. September hatte die Polizei, alarmiert durch Nachbarn, zwei 38 und 37 Jahre alte Männer mit schweren Kopfverletzungen in einem Haus in Fell vorgefunden. Der zunächst angenommene Streit um den Fahrzeugverkauf stellte sich nach weiteren Ermittlungen der Kripo später als von Anfang an geplanter Überfall heraus. Der 38 Jahre alte Beschuldigte und ein 42 Jahre alter Mitbeschuldigter hatten den Kaufinteressenten nach Mitteilung der Polizei in eine regelrechte Falle gelockt. Sie hatten von vornherein beabsichtigt, ihr Opfer unter Einsatz eines Hammers zu überfallen und das bei ihm vermutete Bargeld zu erbeuten. Dazu lockte der 38 Jahre alte Beschuldigte das Opfer unter dem Vorwand, ihm einen Pkw sowie einen Transporter verkaufen zu wollen, in sein Anwesen. Sie hatten verabredet, dass der 42 Jahre alte Mitbeschuldigte dem Opfer unauffällig folgt, einen auf der Treppe liegenden Hammer ergreift und das Tatopfer niederschlägt. Hierzu kam es jedoch nicht, da der Mitbeschuldigte das Haus aus bisher ungeklärten Umständen nicht betrat. Der 38 Jahre alte Beschuldigte übernahm die Tatausführung alleine und schlug auf den ihm den Rücken zudrehenden Zeugen mit einem Zimmermannshammer in derart massiver Art und Weise ein, dass der Zeuge erhebliche Schädelverletzungen erlitt. Aufgrund des von dem Opfer geleisteten Widerstandes und seiner Hilferufe wurden Nachbarn aufmerksam, so dass der Beschuldigte von der weiteren Tatausführung ablassen musste. Gegen ihn erging Haftbefehl wegen versuchten Mordes. Gegen den 42 Jahre alten Mitbeschuldigten der dem Opfer bis zur Wohnung gefolgt war, wurde Haftbefehl wegen versuchten Raubes erlassen. Der 38 Jahre alte Beschuldigte hat die Tat gestanden, der 42 Jahre alte Beschuldigte bestreitet den Tatvorwurf.

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