Fingerabdruck-Anordnung zulässig

Trier · Die Polizei darf "aus präventiven Gründen" Fingerabdrücke von einem Tatverdächtigen nehmen. Das hat am Dienstag das Trierer Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage eines 36-jährigen Mannes gegen eine entsprechende Anordnung der Polizei abgewiesen.

(sey) Gegen den Trierer wird seit einem dreiviertel Jahr ermittelt, weil er ein Drogengeschäft eingefädelt haben soll. Der Mann bestreitet die Vorwürfe, sagt: "Ich habe mit Drogen nichts am Hut." Obwohl bislang keine Anklage gegen den 36-Jährigen erhoben worden ist, muss er sich jetzt erkennungsdienstlich behandeln lassen, entschied das Trierer Verwaltungsgericht. Heißt: Die Polizei darf Fotos von ihm machen und seine Fingerabdrücke nehmen. Stellt sich später heraus, dass der Familienvater unschuldig ist, werden die Daten gelöscht. Mehr zum Thema später unter volksfreund.de und in der TV-Mittwochausgabe.

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