Flohmärkte im Visier der Richter

Trier/Neustadt · Gewerbliche Flohmärkte an Sonn- und Feiertagen sind gefährdet. Als Konsequenz aus einem Gerichtsurteil prüft die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, wie sich der Sonn- und Feiertagsschutz mit den Interessen der Händler und Besucher vereinbaren lässt.

 Flohmarkt in Springiersbach. An Sonn- und Feiertagen sollen Flohmärkte künftig verboten sein.

Flohmarkt in Springiersbach. An Sonn- und Feiertagen sollen Flohmärkte künftig verboten sein.

Foto: Archiv

(cus) Laut einer Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 3. September verstoßen gewerbliche Flohmärkte an Sonn- und Feiertagen gegen das Landesfeiertagsgesetz. „Es gibt noch Gespräche zwischen den betroffenen Ressorts mit dem Ziel, die Problematik einer Lösung zuzuführen“, sagte ADD-Pressesprecherin Eveline Dziendziol auf Anfrage von volksfreud.de.Unterdessen hat sich der Konkurrenzkampf der Veranstalter untereinander um Plätze, Händler und Besucher verschärft. „Es wird immer schwieriger. Zu viele Märkte, zu viele Veranstalter“, stellt ein Insider fest.

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